hast jemand eine Idee, wie ich bei folgender ungelösten Rechtsfrage weiter kommen könnte:
A erwirbt Reihenhaus im Wohnungseigentum. RA B fungiert als Treuhänder und überweist Kaufpreis für das Reihenhaus entgegen Annahmeverbot von Zahlungen vor Eintragung Anmerkung Zusage Wohnungseigentum im Grundbuch an Bauträger, der danach insolvent wird. A tritt vom Kaufvertrag zurück, da Grundbuchordnung nicht hergestellt werden kann und bleibt im Reihenhaus wohnen.
A klagt RA B auf überhöht auf Schadenersatz. Nebenintervenient C tritt RA B im Verfahren bei. Abweisung der Klage in erster Instanz. Zweite Instand hebt auf und verweist an erste Instanz zurück. Vor Fortsetzung in erster Instanz geht RA B in Insolvenz. Verfahren nun unterbrochen. Masseverwalter bestreitet Forderung. Insolvenzgericht fasst Beschluss, bestrittene Forderungen muss innerhalb 4 Monate weiter betrieben werden.
Nebenintervenient C klagt seinerseits A auf Räumung und Benützungsentgelt. OGH bestätigt Teilurteil Räumung. A räumt und übergibt Reihenhaus an C. Im fortgesetzten Verfahren macht C Benützungsentgelt aus titelloser Benützung geltend. A wendet Gegenforderung Schadenersatz ein.
Wie wirken sich nun die beiden Verfahren wechselseitig aufeinander aus?
Beispiel: Verfahren Klage C gegen A könnte vergleichsweise oder durch Urteil wie folgt vor Verfahren A gegen RA B so ausgehen: Forderung Benützungsentgelt besteht zu Recht. Gegenforderung Schadenersatz besteht zu Recht.
Wäre die Folge im Verfahren A gegen RA B, dass die Schadenersatzforderung infolge Bereicherung untergeht und A die gegnerischen Kosten, die Kosten des Nebenintervenienten und die eigenen RA Kosten tragen müsste (ca. EUR 70.000).
Vielen Dank im Voraus für Ideen, bei welchem "Polsterzipfel" ich zur Lösung anziehen muss.
Wechselwirkung zweier Verfahren aufeinander
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