Gewährleistung Eigentumswohnung

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Mutter1
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Gewährleistung Eigentumswohnung

Beitrag von Mutter1 » 03.07.2006, 11:50

Liebes Forum,

ich beabsichtige eine Eigentumswohnung zu kaufen. Bei der Besichtigung sind mir Baufehler in der Anlage, die 2005 gebaut wurde, aufgefallen - bei Einsicht in die Betriebskostenabrechnung habe ich erfahren, dass ab 01.07.2006 ein Reparaturfonds eingerichtet wurde, der die Betriebskosten für die Wohnung um € 50,- p.m. erhöht.

Ist das eine übliche Vorgehensweise?

Der Vermittler sagte mir, dass die Baumängel bis 3 Jahre nach Kauf der Wohnung vom Bauträger auf Gewährleistung behoben werden. Wie ist das mit nicht sichtbaren Baumängeln?



Was könnte im Falle des Kaufes da noch alles auf mich zukommen, bzw. was kann ich vorab unternehmen um böse Überraschungen zu vermeiden?



Danke schon im voraus für die Antworten und liebe Grüße



mutter




Gene
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RE: Gewährleistung Eigentumswohnung

Beitrag von Gene » 03.07.2006, 12:45

Sogenannte Versteckte Mängel, von denen angenommen werden muss das sie zum Zeitpunkt der Abnahme bereits vorhanden waren jedoch nicht sichtbar sein konnten, verjähren nach 30 Jahren.


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JUSLINE
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RE: Gewährleistung Eigentumswohnung

Beitrag von JUSLINE » 20.07.2006, 12:00

30 Jahre? Ich würde sagen dass die Baufirmen 3 Jahre gGwährleistung auf Baumängel haben,lasse mich eines besseren belehren.


Gene
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RE: Gewährleistung Eigentumswohnung

Beitrag von Gene » 20.07.2006, 17:37

auf offensichtliche Mängel sind es 3 Jahre. Auf versteckte 30 Jahre.


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