werbung platzieren in der öffentlichkeit

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JUSLINE
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werbung platzieren in der öffentlichkeit

Beitrag von JUSLINE » 22.06.2006, 14:11

hi all,



ich bin seit kurzer zeit selbständig, und würde gerne öfters flyer zur werbung verteilen, doch da ich mir nicht sicher bin, ob ich das auch darf, wollte ich mal nachfragen, wie dies rechtlich ausschaut?



konkret wären das kleine flyer, die ich z.b. autos auf parkplätzen hinter den scheibenwischer klemmen würde, bzw. flyer auf öffentlichen plätzen platzieren.



ich bin für jeden tip dankbar!



MEMIL
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RE: werbung platzieren in der öffentlichkeit

Beitrag von MEMIL » 02.07.2006, 10:09

Flyer auf Autos sind nicht erlaubt, sie werden aber behördlich kaum belangt, oder erst wenn sie unsittlich sind oder ideologisch unzulässig angesehen werden. Reine Werbung wird kaum belangt. Nimmt aber den Betrieb den Umfang industrieller Dimension, werden dann das Finanzamt und die Gewerbebehörde wissen wollen, wer da so fleißig arbeitet. Ausnahme: ein lästiger Rechtsanwalt (wenn du sein Auto erwischt) kann dich auf Unterlassung klagen (das kostet nur die Verfahrenskosten, ein paar Hunderte), aber auch das kommt nur vor, wenn jemand schon öfters mit der gleichen Werbung beglückt wird, sonst haben Anwälte interessantere Möglichkeit ihre Wut gegen unbekannte Täter auszudrücken. Sonst auf öffentlichen Flächen ist auch die Sache harmlos, wenn keine Verschmutzung verursacht wird. Auf Privatgrund rate ich ab!!!


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JUSLINE
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RE: werbung platzieren in der öffentlichkeit

Beitrag von JUSLINE » 03.07.2006, 08:40

danke für die info!


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