Hallo liebes Forum,
habe gestern ein original verpacktes Videospiel verkauft, mangels Konsole konnte ich logischer weise nicht wissen das es sich um eine Version mit englischer Sprachausgabe handelt, jetzt will der Käufer das ich das Spiel abhole und ihm die 45 Euro erstatte, jetzt meine Frage muss ich das Spiel abholen und vor allem zurück nehmen.
Übergabe Ort war bei mir zu Hause, fürs abholen müsste ich 40 km fahren.
Danke im Vorraus
Problem bei Willhaben Verkauf
Der Kaufvertrag wurde geschlossen und ist für beide Seiten bindend (pacta sunt servanda). Verträge können nur unter Umständen angefochten oder aufgehoben werden.
1. Möglichkeit Gewährleistung
Die Sprache eines Spieles stellt keinen Sachmangel, der eine Geltendmachung der Gewährleistung im Sinne der §§ 922 ff ABGB zur Folge hätte, dar.
Die Sache war originalverpackt, brauchbar und besitzt die gewöhnlichen Eigenschaften.
Die gesetzliche Gewährleistung kommt somit nicht zur Anwendung
2. Möglichkeit Irrtum
Der Käufer könnte den Vertrag wegen Irrtums nach § 871 ABGB anfechten.
Eine Anfechtung wegen Irrtums setzt voraus, dass der Irrtum sich 1. auf die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit, auf welche die Absicht des Käufers vorzüglich erklärt und gerichtet war, bezieht und 2. vom Verkäufer veranlasst oder aus den Umständen auffallen musste oder rechtzeitig (vor der Begehung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, wie die Überweisung des Geldes) aufgeklärt wurde.
Die Hauptsache (das Spiel an sich) ist nicht vom Irrtum betroffen, denn der Käufer bekam wie vereinbart das gewünschte Spiel. Dass es die deutsche Sprachausgabe besitzen soll betrifft zwar die Beschaffenheit desselben und von mir aus auch eine für ihn wesentliche Beschaffenheit; dies hat er aber nicht erwähnt. („eine wesentliche Beschaffenheit, auf welche die Absicht des Käufers vorzüglich erklärt und gerichtet war“).
Demnach kommt § 872 ABGB zur Anwendung, der Irrtum betrifft einen Nebenumstand, der Vertrag bleibt aufrecht. Preisminderung als Vergütung kommt bei dem bloßen Umstand, dass es sich um eine englische Sprachausgabe handelt nicht in Betracht.
Ein Tipp: Wenn Sie das nächste Mal vom Spiel sowohl die Vorderseite des Covers als auch die Rückseite als Foto inserierten, ist klar ersichtlich, dass die Sprachausgabe englisch ist (steht für gewöhnlich auf der Rückseite).
Ich würde den Käufer ignorieren, denn ich bezweifle, dass er bei einem Streitwert unter 50 Euro rechtliche Schritte einleiten wird.
1. Möglichkeit Gewährleistung
Die Sprache eines Spieles stellt keinen Sachmangel, der eine Geltendmachung der Gewährleistung im Sinne der §§ 922 ff ABGB zur Folge hätte, dar.
Die Sache war originalverpackt, brauchbar und besitzt die gewöhnlichen Eigenschaften.
Die gesetzliche Gewährleistung kommt somit nicht zur Anwendung
2. Möglichkeit Irrtum
Der Käufer könnte den Vertrag wegen Irrtums nach § 871 ABGB anfechten.
Eine Anfechtung wegen Irrtums setzt voraus, dass der Irrtum sich 1. auf die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit, auf welche die Absicht des Käufers vorzüglich erklärt und gerichtet war, bezieht und 2. vom Verkäufer veranlasst oder aus den Umständen auffallen musste oder rechtzeitig (vor der Begehung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, wie die Überweisung des Geldes) aufgeklärt wurde.
Die Hauptsache (das Spiel an sich) ist nicht vom Irrtum betroffen, denn der Käufer bekam wie vereinbart das gewünschte Spiel. Dass es die deutsche Sprachausgabe besitzen soll betrifft zwar die Beschaffenheit desselben und von mir aus auch eine für ihn wesentliche Beschaffenheit; dies hat er aber nicht erwähnt. („eine wesentliche Beschaffenheit, auf welche die Absicht des Käufers vorzüglich erklärt und gerichtet war“).
Demnach kommt § 872 ABGB zur Anwendung, der Irrtum betrifft einen Nebenumstand, der Vertrag bleibt aufrecht. Preisminderung als Vergütung kommt bei dem bloßen Umstand, dass es sich um eine englische Sprachausgabe handelt nicht in Betracht.
Ein Tipp: Wenn Sie das nächste Mal vom Spiel sowohl die Vorderseite des Covers als auch die Rückseite als Foto inserierten, ist klar ersichtlich, dass die Sprachausgabe englisch ist (steht für gewöhnlich auf der Rückseite).
Ich würde den Käufer ignorieren, denn ich bezweifle, dass er bei einem Streitwert unter 50 Euro rechtliche Schritte einleiten wird.
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