Hallo liebes Forum,
ich hätte folgende Frage:
Vor rund 3 Wochen habe ich ein Auto (bei einem Gebrauchtwagenhändler) geleast. Baujahr des Fahrzeuges ist Ende 2012.
Nun ist es so, dass für besagtes Fahrzeug (es ist ein VW) 3 Jahre Garantie vom Hersteller (also VW) gegeben werden. Ich war vergangenen Freitag beim VW-Händler in meiner Stadt, welcher mir offenbarte, dass es sich beim geleasten Fahrzeug um ein Auto aus Frankreich handelt - für ausländische Fahrzeuge gibt VW nur 2 Jahre Garantie.
NUN DIE EIGENTLICHE FRAGE: Da mich der Verkäufer/Händler nicht darüber informiert hat, dass es sich um ein importiertes Fahrzeug handelt, wollte ich fragen, ob er dazu verpflichtet ist? Was kann ich unternehmen?
Freundliche Grüße
Leasing Fahrzeug
https://autokaufrecht.info/2005/12/aufk ... -reimport/
In der Tat hätten Sie darüber informiert werden müssen. Es handelt sich also um arglistige Täuschung, ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kostenminderung wären möglich.
Informieren Sie sich beim Konsumentenschutz ! Nehmen Sie dies nicht einfach hin.
In der Tat hätten Sie darüber informiert werden müssen. Es handelt sich also um arglistige Täuschung, ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kostenminderung wären möglich.
Informieren Sie sich beim Konsumentenschutz ! Nehmen Sie dies nicht einfach hin.
Herzlichen Dank für die Antwort !!BatLB hat geschrieben:https://autokaufrecht.info/2005/12/aufk ... -reimport/
In der Tat hätten Sie darüber informiert werden müssen. Es handelt sich also um arglistige Täuschung, ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kostenminderung wären möglich.
Informieren Sie sich beim Konsumentenschutz ! Nehmen Sie dies nicht einfach hin.
Ich werde diesbezüglich den Konsumentenschutz kontaktieren.
Freundliche Grüße
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 35 Gäste