Hausverwaltung arbeitet ohne Verwaltervertrag

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servusvonanna
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Hausverwaltung arbeitet ohne Verwaltervertrag

Beitrag von servusvonanna » 02.04.2015, 13:30

Hallo an @!
Ich bin ganz neu hier und habe leider schon eine Frage, die mir Google auch nach tagelangem Suchen nicht beantworten konnte.
Im Juni 2014 habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft. Nun schrieb ich die Hausverwaltung an und bat um eine Kopie des Verwaltervertrages. Leider fehle diese bei Übergabe der Dokumente für die Wohnung.
Ich wurde immer wieder vertröstet, zum Schluss wurde man sogar patzig und meinte, ich solle gefälligst nach Wien kommen, um den Vertrag einzusehen. Die Immobilie befindet sich jedoch am Wolfgangsee, so dass es für mich unzumutbar ist, nach Wien zu fahren (300 km eine Strecke).
Nun endlich rückte man mit der Wahrheit raus: Es existiert überhaupt kein Verwaltervertrag. Die Verwaltungsfirma hat 2013 den Eigentümern ein Angebot unterbreitet, welches von drei Eigentümern, die die Mehrheit halten, angekommen wurde. Es handelt sich um eine Immobilie mit Hotel und ca. 100 Privat-Wohnungen. Klar, dass der Hotelbesitzer die Mehrheit hält.
Nun will man versuchen, mir dieses Angebot und die Annahme raus zu suchen. Ich würde dann wieder von der Verwaltung hören.

Meine Frage: Ist es überhaupt rechtlich erlaubt, eine so große Immobilie ohne Verwaltungsvertrag zu verwalten? Immerhin hält die Verwaltung eine große Summe an Rücklagen.
Im Wohnungseigentumsgesetz steht übrigens auch, dass jeder Eigentümer Einsicht in das Rücklagenkonto haben soll. Dieses wird jedoch nur einem einzigen Eigentümer gewährt. Eigenartig, oder?
Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar, da ich keine Ahnung habe, ob in meinem Falle rechtlich einwandfrei gehandelt wurde.
Herzlichen Dank
Anna



Manannan
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Beitrag von Manannan » 02.04.2015, 17:14

Die Eigentümergemeinschaft kann einen Verwalter bestellen. Dh, das WEG sieht keine zwingende Bestellung vor. Auch regelt das WEG nicht, dass der Verwaltungsvertrag schriftlich zu erstellen ist (vgl § 19 WEG).
Auf Antrag eines(!) Wohnungseigentümers sind jedoch Name und Anschrift des Verwalters im Grundbuch ersichtlich zu machen.
Ein gültiger Vertrag (unabhängig ob schriftlich oder mündlich) kommt durch Angebot und Annahme zustande (vgl § 861 ABGB), sodass hier auf jeden Fall ein gültiger Vertrag vorliegen müsste.
Interessant wäre, welche Leistungen bzw Rechte und Pflichten das Angebot beinhaltet. Sind solche nicht explizit geregelt, dann gelten jedenfalls die zwingenden Bestimmungen des WEG (vgl § 20 ff WEG).

servusvonanna
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Beitrag von servusvonanna » 02.04.2015, 17:29

Ganz herzlichen Dank für Deine Antwort (Duzt man sich hier eigentlich?).
Inzwischen habe ich eine "Angebotsannahme" eines Angebotes des Verwalters bekommen. Auf der beiliegenden Unterschriftenliste gibt es gerade mal 7 Unterschriften. Wir sind aber 100 Eigentümer. Ich habe bereits im Haus herum gefragt: niemand wusste von so einem Angebot.
Die Verwaltung behauptet nun, die Mehrheit hätte dem Angebot zugestimmt.
Was gänzlich fehlt ist das Honorar und noch vieles anderes mehr.
Danke für den Hinweis auf das Wohnungseigentumsgesetz. Das habe ich mir bereits zu Beginn dieser Problematik genau durchgelesen.
Darin steht u.a. auch, dass jeder Eigentümer Einblick auf das Konto der Rückstellung haben soll. Hier im Haus hat jedoch nur einer diesen Einblick. Mir wurde er verweigert.
Irgend etwas liegt dort im Argen.
Kennt jemand einen Mieter-/Vermieterverein für Salzburg Land, dem man beitreten kann und der einem bei solchen Problemen behilflich ist?
Danke für Eure Zeit.
Liebe Grüße von Anna

Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 03.04.2015, 07:42

Wenn zum Zeitpunkt der Angebotsannahme diese sieben Mieter die Mehrheit waren, dann ist wenigstens die Zustimmung korrekt. Ein Verwaltervertrag ohne Angabe der Kosten? Wer macht denn sowas?
Wien ist eben anders.....

Hier der Link zum Mieterschutz OÖ: http://www.mieterschutzverband.at/index.php?page=344

servusvonanna
Beiträge: 7
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Beitrag von servusvonanna » 03.04.2015, 08:54

Guten Morgen!
Und ganz herzlichen Danke für Deine informative Antwort - ganz besonders für den Link. Den kann ich gut gebrauchen.
Zum Zeitpunkt der Unterschrift gab es ebenfalls 100 Apartments mit 100 Eigentümern. Es wurde keine Eigentümerversammlung einberufen, die meisten hatten also keine Ahnung, was da ablief.
Ich habe jetzt das Angebot mit dem Honorar nachgefordert. Die lapidare Antwort: ist nicht in meinen Akten. Also verweigert man mir die mir zustehende Einsicht.
Ich werde mich jetzt mit dem Mieterbund in Verbindung setzen, denn ein Rechtsanwalt kommt mich zu teuer.
Ganz herzlichen Dank für die Hilfe
Ich wünsche Euch allen ein frohes Osterfest mit hoffentlich ein wenig Sonnenschein.
Liebe Grüße von Anna

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