Hallo,
ich habe im Dezember 2014 einem Hotel in Deutschland mittels Fax eine Buchungsanfrage für Mitte März 2015 mit meinen persönlichen Daten inkl. Kreditkartennummer zukommen lassen.
Bis dato habe ich weder per Mail / Fax / Post eine Reaktion oder Bestätigung oder sonstige Information bekommen (hatte daher auch nie Info bzgl. Stornobedingungen)
Aufgrund eines Unfalles konnte ich den Urlaub nicht antreten.
Das Hotel hat mir gestern aber die Kosten für den Urlaub abgebucht.
Kann ich mich auf die fehlende Auftragsbestätigung berufen und den Betrag rückbuchen lassen ?
lG
Gawan
Frage bzgl. Vertragsabschluss
Wenn Sie mit einer deutschen Firma einen Vertrag schließen kommt ziemlich sicher deutsches Recht zur Anwendung (in den AGB nachschauen). Das hier ist allerdings ein österreichisches Rechtsforum.
Da Sie beim Vertragsabschluss als Konsument fungierten und der Vertrag über Fernabsatz zu Stande gekommen ist, hätte eine Info über das Rücktrittsrecht erfolgen müssen. Unterbleibt eine solche erhöht sich die Rücktrittsfrist um einen weiteren Zeitraum. (Rechtsgrundlage in Österreich §§ 11, 12 FAGG)
Ähnliche konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen gelten auch in Deutschland (§ 361a BGB).
Da Sie beim Vertragsabschluss als Konsument fungierten und der Vertrag über Fernabsatz zu Stande gekommen ist, hätte eine Info über das Rücktrittsrecht erfolgen müssen. Unterbleibt eine solche erhöht sich die Rücktrittsfrist um einen weiteren Zeitraum. (Rechtsgrundlage in Österreich §§ 11, 12 FAGG)
Ähnliche konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen gelten auch in Deutschland (§ 361a BGB).
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