HAllo häte eine kleine Frage:
A und B einigen sich das für die Forderungen des A gegen B aus einem Kreditvertrag, sämtliche Forderungen die B gegen C hat bzw. zukünftig erhält als Sicherheit abgetreten werden. C wird von dieser Sicherungszession informiert. Die ersten raten zahlt B vereinabrungsgemäß an A, spätere jedoch nicht mehr.
An wen kann C schuldbefreiend leisten, wenn in der Zwischenzeit (in der B an A noch zahlt)Forderungen des B gegen C fällig werden.
Anders gefragt: Kann C solange schuldbefriend an B zahlen bis A, weil B nicht mehr zahlt, die zedierten Forderungen geltend macht? Ansonsten hätte ja B keine Mögl.,wenn z.b C der einzige Kunde ist Geld zu verdienen und damit den Kredit abzuzahlen. A darf ja gegenüber C erst fordern wenn B nicht mehr zahlt.
Andererseits, was ist wenn ab dem Zeitpunkt wo B keine raten an A mehr leistet, auch keine Forderungen des B gegen C mehr entstehen/vorhanden sind? Hat dann A "Pech" gehabt?
Verständnisfrage Zession
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