Hallo,
bitte hilft mir!!!
Fall:
A (w) gibt B (m) auf einem Fest eine leichte Ohrfeige aufgrund übelster Beleidigung von B zu A. Dem B fällt dadurch die Brille zu Boden und es entsteht ein Sprung im Glas dessen Reparatur ca. 80€ beträgt.
Frage:
Wie lange hat er Zeit auf Schadensetsatz zu klagen? Gibt es eine Frist?
Danke für eure Antworten!
LG
DRINGEND Schadensersatz Privatpersonen
In diesem Fall beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre (§ 57 Abs 3 iVm § 83 Abs 1 StGB).
Die Anzeige müsste innerhalb dieses Zeitraumes eingebracht werden.
Wenn Sie den Freund als Zeugen namhaft machen, dann ist er auch zur wahren Aussage verpflichtet. Wie die Aussage zu werten ist, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft bzw der Richter.
Die Anzeige müsste innerhalb dieses Zeitraumes eingebracht werden.
Wenn Sie den Freund als Zeugen namhaft machen, dann ist er auch zur wahren Aussage verpflichtet. Wie die Aussage zu werten ist, entscheidet dann die Staatsanwaltschaft bzw der Richter.
Super danke. Obwohl ich bezweifle, dass man wegen einer Ohrfeige verurteilt wird, ansonsten habe ich noch die Möglichkeit zur Anzeige betreffend "Üble Nachrede" oder "Ehrenbeleidigung" richtig? Schließlich war dies mehr als unter der Gürtellinie. Und dem folgte dann aus Reflex die Ohrfeige. Also ohne sein Handeln, wäre es zu keiner Tat gekommen.
LG und danke!!!
LG und danke!!!
Wenn es sich um eine Ehrenkränkung handelt, dann gelten andere Fristen, da es sich dann um einen von den Verwaltungsbehörden zu ahndenden Straftatbestand handelt ( § 56 VStG). Die Verfolgung und Bestrafung ist nur dann zulässig, wenn der Verletzte binnen sechs Wochen nach Übertretung bzw Kenntnis des Täters Anzeige erstattet.
Eine leichte Ohrfeige muss nicht immer auch gleich ein Körperverletzungsdelikt sein, sondern kann auch unter den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidung subsumiert werden.
Persönliche Anmerkung: Wegen einer zerbrochenen Brille zahlt sich dieser Hype sicher nicht aus. Sollte er selbst keine Versicherung haben, dann melden Sie es einfach Ihrer Haftpflicht.
Eine leichte Ohrfeige muss nicht immer auch gleich ein Körperverletzungsdelikt sein, sondern kann auch unter den strafrechtlichen Tatbestand der Beleidung subsumiert werden.
Persönliche Anmerkung: Wegen einer zerbrochenen Brille zahlt sich dieser Hype sicher nicht aus. Sollte er selbst keine Versicherung haben, dann melden Sie es einfach Ihrer Haftpflicht.
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