Vor 7 Jahren hatte ich mich mit meinen Gläubigern auf einen Zahlungsplan geeinigt, dabei war auch ein Kredit für eine Bekannte wo ich als Bürge unterschrieben habe, die natürlich nicht bezahlt hat und der Betrag in den Zahlungsplan eingeflossen ist. Nun bin ich fertig mit dem Zahlungsplan und dachte mir ich informiere mich ob ich dieses Geld 7 Jahre danach von ihr zurückfordern kann ? 2th wieviel ?
gebürgt hatte ich für 5.000 Euro
durch den Zahlungsplan musste ich 2.500 Euro zahlen.
Kann ich überhaupt von ihr dies zurückfordern? Wenn ja die 2.500 Euro oder die 5.000 ?
Lg.
Bürge für Kredit, Privatkonkurs
Sie haben für Ihre Bekannte eine Bürgschaft abgegeben und ihr damit einen Kreditrahmen von € 5.000,00 eingeräumt wovon ihr € 2.500,00 zugezählt wurden.
Sofern eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde, können Sie daher auch nur das tatsächlich Gegebene zurückfordern, also die € 2.500,00.
Sofern eine entsprechende Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde, können Sie daher auch nur das tatsächlich Gegebene zurückfordern, also die € 2.500,00.
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