Diebstahl - Verfahren einstellen

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souldog
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Diebstahl - Verfahren einstellen

Beitrag von souldog » 07.01.2015, 01:44

Ich hatte jemanden wegen Diebstahl angezeigt. Da ich später das Geld von der Person wieder zurückbekommen habe, hieß es bei der Polizei, der Fall wird höchstwahrscheinlich zu den Akten gelegt. Für mich war die Sache damit erledigt. Mir war es auch recht so, da es sich um eine peinliche Geschichte handelte, über die man besser den Mantel des Schweigens hüllt. Jetzt bekam ich aber einen Brief, dass dennoch ein Verfahren eröffnet wurde und ich als Zeuge geladen bin. Das ganze findet noch dazu in einem anderen Bundesland statt und die gestohlene Summe ist nicht allzu hoch.

Meine Frage: Macht es Sinn sich mit dem Gericht in Verbindung zu setzen und für eine Einstellung des Verfahrens zu plädieren, indem man seine Sichtweise noch einmal darlegt? Das Geld hab ich ja wieder und der Beschuldigte hat seine Lektion gelernt. Mir ist klar, dass alles seinen korrekten juristischen Weg zu gehen hat, aber könnte man zumindest mit den Verantwortlichen darüber reden?



Manannan
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Beitrag von Manannan » 07.01.2015, 16:12

Tätige Reue kommt nur dann zum Tragen, wenn der Betrag vollständig bezahlt wird, bevor die Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) davon Kenntnis erlangt. Da dies nicht der Fall ist und Diebstahl ein Offizialdelikt ist, wird die StA Anklage erheben. Ist der Täter unbescholten, wird ihm vermutlich eine diversionelle Erledigung angeboten werden (Bußgeld etc).

souldog
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Beitrag von souldog » 11.01.2015, 08:56

Das könnte der Fall sein. Ich hab das Geld zurückkommen, während die Anzeige noch am Laufen war. Die Staatsanwaltschaft hat aber sicher erst nachher davon erfahren. Es dauert ja auch eine Zeit bis die Anzeige bearbeitet wird. Wie sieht es dann aus? Mir gehts weniger um den Täter als um mich. Ich möchte nicht als Zeuge aussagen, extra in ein anderes Bundesland fahren und dann über eine peinliche Geschichte berichten müssen.
Wenn ich keine Wahl habe, habe ich halt keine, aber es wär mir sehr unangenehm.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 11.01.2015, 11:44

Wenn die Anzeige bei der StA liegt, werden Sie eine Aufforderung zur Stellungnahme erhalten. Wenn Sie angeben, dass der Betrag vor Anzeigeerstattung vollständig beglichen wurde, dann wird das Verfahren sicherlich eingestellt (vgl § 167 Abs 2 Z 1 StGB).

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