Hallo,
bei der "bedingten Erbantrittserklärung" haftet man ja nur bis zur Höhe der Aktiva. Wenn es ausser einer Mietwohnung mit persönlichen Sachen nichts zum Erben gibt, wäre wohl eine "Entschlagung" die bessere Lösung. Auf Help.gv habe ich gelesen, dass nachfolgende Punkte bei der Aufteilung der Aktiva berücksichtigt werden.
- Die Kosten des Verfahrens,
- Die nach dem Tod entstandenen Mietzinse bis zur Räumung,
- Die Kosten eines einfachen Begräbnisses und
- Alle übrigen Forderungen (eventuell nur mit einer Quote).
Gilt bei der Aufteilung der Aktiva die oben genannte Reihenfolge oder wird das prozentuell aufgeteilt?
Was ist, wenn die Aktiva praktisch 0 sind, muss ich dann trotzdem Punkt 1 und 2 begleichen?
Bin ich für die Räumung der Wohnung verantwortlich?
Danke
Bedingten Erbantrittserklärung
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