Rücktrittsrecht bei Hundekauf von privater Züchterin

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karin_2015
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Registriert: 22.12.2014, 07:38

Rücktrittsrecht bei Hundekauf von privater Züchterin

Beitrag von karin_2015 » 22.12.2014, 07:58

Hallo,
ich wollte mir einen Hund kaufen. Nach längerem Telefonat (Infos zum Hund) und Übermittlung von Fotos habe ich dem Kauf zugestimmt. Mir war es nicht möglich, den Hund vor Ort zu besichtigen. Züchterin wurde auf deren Anfrage gesamten Betrag (€ 900) sofort überwiesen (sie hat 2 x urgiert und wollte Kopie der Zahlungsanweisung). Den Kaufvertrag erhielt ich erst später per e-mail. Vereinbart war der 19.12.2014 als Übergabetermin. Leider war es mir dann doch nicht möglich den Hund zu nehmen. Ich habe die Züchterin sofort informiert und ein e-mail geschrieben (alles ca. 1. Woche vor Übergabe). Sie hat mir telefonisch zugesichert, dass ich mind. 700 € oder 800 € zurückbekomme, sobald der Hund vermittelt wird. Der gesamte Prozess: Kontaktaufnahme, Entscheidung, Zahlung, Rücktritt - spielte sich innerhalb einer knappen Woche ab. Leider habe ich dann nichts mehr von der Züchterin gehört. Ich habe mich 3 Tage später nochmal bei ihr gemeldet und sie hat mir gesagt, dass ich € 500 zurückbekomme , weil sie angeblich auch nicht mehr mehr für den Welpen bekommen hat. Nach Rückfrage, hat sie mir den Betrag nochmal bestätigt u. mir mitgeteilt, dass der Hund bereits einen tollen neuen Platz hat.
Dh.: Hund konnte sofort wieder vermittelt werden, Abgabe sogar vor dem Termin, der mit mir vereinbart war und Preisfrage ist mehr als zweifelhaft.
Habe ich ein Rücktrittsrecht?
Kann ich auf die Rückerstattung des gesamten Betrages bestehen?
Vielen Dank für die Rückmeldungen.



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 22.12.2014, 08:35

Um erstmals für den Hund zu sprechen: gut, dass Sie ihn nicht bekommen haben. Der Weg ins Tierheim wäre vorgezeichnet gewesen. Wer einen Hund über Fotos kauft, hat keinen Bezug zum Tier.

Zur rechtlichen Sicht:

Sie haben das Angebot der Verkäuferin angenommen und der Kaufvertrag ist gültig zu Stande gekommen. Ihr Rücktritt war ungerechtfertigt. Die Verkäuferin hätte auch auf Zuhaltung des Vertrages klagen können. Ihr gebührt das positive Erfüllungsinteresse. Sie hat allerdings auch den Schaden, der ihr durch die Nichterfüllung entstanden ist, nachzuweisen. In diesem Fall hat sie Anspruch auf den Differenzbetrag, den sie bei gehöriger Vertragserfüllung erhalten hätte (€ 900,00) . Kann sie nachweisen, dass sie den Hund um nur € 500,00 verkaufen hat können, dann gebühren ihr die € 400,00 Differenzbetrag bzw auch alle Aufwendungen, die sie durch den Schuldnerverzug hatte.

Das KSchG kommt mE hier nicht zur Anwendung, da die Züchterin vermutlich nicht unternehmerisch tätig ist.

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