Vielleicht kann mir ja hier jemand Fachkundiger weiterhelfen....
Eine Frage zu folgender Situation:
Wir wohnen in einem Wohnhaus mit rund 20 Parteien in Wien. Da meine Partnerin in Karenz ist und deshalb tagsüber öfters zuhause ist, nehmen wir von der Post öfter Pakete von anderen Hausbewohnern an (auch solche die keine direkten Nachbarn sind, aber schon im Haus wohnen).
Nun hat meine Frau vor ein paar Tagen ein Paket angenommen und für die Übernahme natürlich auch unterschrieben. Am selben Abend wollte ich das Paket nun (aus Freundlickeit) bei der als Empfangsadresse angegebenen Wohnung abliefern (1 Stock oberhalb). Es stellte sich allerdings im Gespräch mit dem Wohnungsmieter heraus, dass die Paketempfängerin nicht dort wohnt und dem Mieter auch nicht bekannt ist.
Also bin ich am nächsten Tag zur Post-Filiale um das Paket zum Zurücksenden abzugeben. Dort wurde mir allerdings mitgeteilt, dass die Post die Kosten dafür nicht übernimmt und ich das Porto für die Rücksendung an einen OnlineShop in Deutschland selbst übernehmen müsse ( rund 10 Euro). Da ich dazu natürlich nicht bereit war, nahm ich das Paket wieder mit und schrieb gut leserlich "Empfänger an Adresse nicht wohnhaft! RETOUR." auf das Paket und stellte es im Eingangsbereich unseres Hauses auf den Postkasten, in der Annahme der Empfänger wohnt viell. doch im Haus und es liegt nur ein Fehler/Irrtum bei der Nummer der Wohnung vor.
Ein paar Tage später meldete sich allerdings dann die Empfängerin aus einem angrenzenden Wohnhaus bei unserer Tür. Sie teilte uns mit, dass sie sich bei der Bestellung geirrt habe und die Falsche Adresse angegeben habe (Hausnummer 15/16 statt 16/15). Das Paket lag zu diesem Zeitpunkt allerdings leider bereits geöffnet beim Postkasten und der Inhalt ( Kleidung im Wert von ca. € 200) wurde entwendet. Wir klärten die Empfängerin über den Sachverhalt auf, worauf diese zugab sich in der Adresse geirrt zu haben uns aber dennoch mit rechtlichen Schritte droht.
Können wir nun für den entwendeten Paketinhalt haftbar gemacht werden, wenn meine Frau das Paket angenommen hat? Immerhin hat die Empfängerin die falsche Adresse angegeben und wir können auch beweisen, dass wir versucht haben das Paket abzuliefern (Wohnung oberhalb von uns)?

Leider konnte ich im Internet über die Rechtslage in Österreich nichts finden, würde mich daher über Antworten/Tipps freuen....