Hallo,
ich habe leider keine passende Rubrik gefunden und hoffe, dass ich hier richtig bin. Falls nicht bitte ich um Entschuldigung.
Ich bin vor ungefähr 2 Jahren einem Hapkidoverein beigetreten und habe jeden Monat per Überweisung den Beitrag gezahlt. Nach ein paar Monaten bin ich, weil sich das Training mit anderen Terminen überschnitten hat nicht mehr hingegangen. Deswegen habe ich auch vergessen den monatlichen Beitrag zu zahlen. Das war mein Fehler. Jetzt habe ich heute eine Nachricht bekommen, die letzten 19 Monate zu bezahlen, was insgesamt 190€ sind. Allerdings habe ich niemals eine Rechnung, Zahlungserinngerung oder Mahnung bekommen. Meine Frage ist, ob das rechtlich möglich ist, oder nicht.
Danke für eure Antworten
Grüße
Verein will nach 19 Monaten Gebühr haben
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- Registriert: 03.12.2014, 23:21
Entscheidend ist, dass der Verein die vertragliche vereinbarte Leistung im fraglichen Zeitraum für Sie bereitgestellt bzw bereitgehalten hat. Ob Sie diese in Anspruch nehmen, liegt in Ihrem Ermessen.
Die Zahlung ist zu dem im Vertrag vereinbarten Termin fällig. Eine Mahnung ist nur ein freiwilliges Zuwarten und daher spielt es auch keine Rolle, wenn kein Mahnschreiben ergangen ist oder Sie dieses nicht erhalten haben.
Somit ist die vom Verein gewählte Vorgangsweise rechtlich möglich und auch korrekt.
Einzuräumen ist allerdings, dass im Vertrag auch Abweichendes vereinbart werden kann was die Fälligkeiten und die Inanspruchnahme der Leistung betrifft. Da ich den Vertrag vom Inhalt her nicht kenne, kann ich Ihnen auch nur diese pauschale Rechtsauskunft erteilen.
Die Zahlung ist zu dem im Vertrag vereinbarten Termin fällig. Eine Mahnung ist nur ein freiwilliges Zuwarten und daher spielt es auch keine Rolle, wenn kein Mahnschreiben ergangen ist oder Sie dieses nicht erhalten haben.
Somit ist die vom Verein gewählte Vorgangsweise rechtlich möglich und auch korrekt.
Einzuräumen ist allerdings, dass im Vertrag auch Abweichendes vereinbart werden kann was die Fälligkeiten und die Inanspruchnahme der Leistung betrifft. Da ich den Vertrag vom Inhalt her nicht kenne, kann ich Ihnen auch nur diese pauschale Rechtsauskunft erteilen.
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