Sehr geehrte Mitglieder !
Die Vorgeschichte:
Es gibt eine Sachwalterschaft in Bezirk Mödling. Genauer in der Nähe Laxenburg umgebung. Dort hat eine Frau mittels Lügen und Diskrimierungen eine Sachwalterschaft bei Gericht angeregt.
Die Folge daraus: Nun ist es soweit das es einen Antrittsbericht von der Sachwalterin gibt.
Dessen Inhalt ist so rufschädig verfasst wie folgt das Beispiel daraus:
Vorab wird festgehalten, dass der Betroffene keinen Überblick über seinen Schuldenstand
hat. Anfangs versuchte er, sich den Konsequenzen seiner finanziellen Situation
zu entziehen, indem er sich weigerte, seine Gläubiger bekanntzugeben. Ich
habe nunmehr Kontakt zu allen bekannten Gläubigern und zu seiner Bank aufgenommen.
Festzuhalten ist: Der Betroffene lebte weit über seinen finanziellen Möglichkeiten und
hat Kredite aufgenommen, um seine überzogenen Konten abzudecken.
Meine Frage folgend davon:
Wenn diese Beispiele mit der eigenlichen Wahrheit widerlegt mittels Beweisen können; wie könnte das Gericht eventuell entscheiden ob die Sachwalterschaft dadurch aufgehoben werden könnte.
Gibt es irgendwelche Erfahrungsberichte davon?
L.G
Bendi
Frage zum Thema Antrittsbericht von Sachwalter/in
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