Guten Tag,
ich habe eine Frage zur folgenden Situation:
Meine Mutter besitzt gemeinsam mit Ihrer Schwester ein Haus zu 2 gleichen Teilen. Meine Mutter möchte das Haus verkaufen, ihre Schwester erhalten. Da das Haus vor 3 Jahren geschätzt wurde ist auch ein Schätzpreis vorhanden. Ihre Schwester ist allerdings nicht bereit die Hälfte des Schätzpreises zu zahlen.
Die Kosten für die laufenden Betriebskosten teilen sich die 2.
Nun möchte ihre Schwester einiges am Haus reparieren (Dach, Fenster,…)
Gibt es ein Gesetz das einen Hauseigentümer verpflichtet sein Haus in Stand zu halten ?
Muss sich meine Mutter an den Kosten einer Reparatur die sich ihre Schwester einbildet beteiligen ?
Erhaltungspflicht bei Haus
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