Hallo!
Meine Frage an die fachkundigen Mitglieder:
Kann es sein, dass die Benützung eines öffentlichen (Umkehr-)Platzes zum Recht werden kann? (Autos abstellen und reparieren, als Spielplatz verwenden, Holzschneiden etc.)
Gibt es diesbezüglich eine Verjährungsfrist? Also, wenn keiner eingreift, tatsächlich Recht am Gebrauch des öffentlichen Platzes entsteht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
mfG
Julia
Verjährung Benützung öffentliches Gut
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