Vergleich bei Verfahrensbeihilfe - wer zahlt AW-Kosten?

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JUSLINE
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Vergleich bei Verfahrensbeihilfe - wer zahlt AW-Kosten?

Beitrag von JUSLINE » 30.03.2006, 21:53

Einigt man sich außergerichtl. im Vergleich nach der Verhandlung, wer trägt die Kosten bei Verfahrenshilfe? Werden die eigenen Anwaltskosten von der Vergleichsumme bezahlt, oder tragen die in jedem Fall der Staat?



Vielen Dank!



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