Naturrecht

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Ersatztiroler
Beiträge: 1
Registriert: 01.11.2014, 22:51

Naturrecht

Beitrag von Ersatztiroler » 02.11.2014, 00:08

Kann es wirklich sein, daß das Naturrecht hier noch nicht Thema war? Die Suchfunktion ergab jedenfalls keinen Treffer.

Zum ersten mal darauf gestoßen in der Vorlesung zur Diplomprüfung "Einführung in die Rechtswissenschaften" (Schnorr, Innsbruck) ist das Naturrecht ja auch heute noch "Das höchste Recht" überhaupt d.h. noch über jedem positiven Recht stehend. Das bedeutet auch höher als die Verfassung.

Tragisch ist das deswegen weil - wenn man die Sache mit dem Recht ernst nimmt, muß die Hierarchie der Normen eingehalten werden. Gesetze dürfen nicht der Verfassung widersprechen und die Verfassung darf nicht dem Naturrecht widersprechen.

Das tut sie aber. Wehrpflicht und Pflicht zum Zivildienst - noch dazu nur für Männer - widersprechen eindeutig grundlegenden Rechtsprinzipien da es sich - egal was die EMRK sagt - eindeutig um Formen der Sklaverei handelt.

Steuern sind Raub (auch darüber kann es keine Zweifel geben), Besitzverbotsdelikte sind allesamt rechtswidrig weil kein Rechtsgut verletzt wird ebenso wie alle Verbote die nur mit Worten zu tun haben (Beleidigung, üble Nachrede, Verhetzung, Blasphemieparagraph...)

Das "Argument" des Gesellschaftsvertrages ist nichtig da ein Gesellschaftsvertrag genauso real ist wie die Zahnfee. Also gar nicht. So was gibt es wissenschaftlich gesehen nicht (und per Definition ist die Rechtswissenschaft ja eine WISSENSCHAFT).

Warum werden hier diese fundamentalen Dinge auf denen der Staat ja aufbaut nicht hinterfragt? Es handelt sich bei all diesen Dingen doch eindeutig um FALSCHES Recht also Unrecht.

Diese Frage stelle ich deswegen weil das hier der Bereich "Recht, allgemein" ist und ich deswegen guter Hoffnung bin keine Themaverfehlung zu begehen. Und auch sachlich denke ich nicht hier fehlerhaft unterwegs zu sein, oben genannte Beispiele sind gut fundiert (ich beziehe mich auf die Naturrechtslehre nach Murray Rothbard was meines Wissens nach den aktuellen Stand der Wissenschaft darstellt).

Meine Fragen zum Thema: Wie ist der aktuelle Stand der Naturrechtslehre in Österreich? Übernehmen wir da einfach das Neueste aus den USA oder haben wir da was eigenenes?

Und welche Rechtsmittel haben wir zur Durchsetzung des Naturrechts? Unsere Justiz ist dazu offenbar nicht geeignet da Österreichische Richter viel zu viele Klagen aufgrund eindeutig rechtswidriger Gesetze annehmen und im Sinne dieser urteilen.

§ 29 RStDG Diensteid des Richters besagt: (1) Der Richter hat bei Antritt seiner ersten Planstelle folgenden Diensteid zu leisten:
Ich schwöre, daß ich die in der Republik Österreich geltende Rechtsordnung unverbrüchlich beachten und meine ganze Kraft in den Dienst der Republik stellen werde.

Das bedeutet doch, daß ein Richter per Definition NICHT unabhängig ist. Wenn man etwa als Angeklagter vor Gericht steht ist der Ankläger ja die Republik Österreich. Und dann steht man vor einem Richter der per Amtseid geschworen hat der Republik Österreich - also dem Ankläger - mit ganzer Kraft zu dienen... was ist daran noch unabhängig?

Sorry... vermutlich zu viel auf einmal. Es läuft darauf hinaus: Haben wir über haupt ein "Rechtssystem"? Oder ist es nicht eher ein Untertanenverwaltungssystem?



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste