Hallo, meine Frage:
Ein Besuch von mir spielt mit meinem Hund und wird von ihm leicht gekratzt.
Oberflächlich und nicht blutend. Wunde wird sofort desinfiziert und der Besuch darauf hingewiesen, einen Arzt aufzusuchen, falls sich etwas entzündet. Nachweislich geht es dem Herren bereits nach 2 Tagen sehr schlecht. Dieser geht aber erst eine Woche später zum Arzt und wird daraufhin notoperiert, da eine so schwere Entzündung entstanden ist. Gilt hier die Schadenminderungspflicht, oder bin ich voll haftbar, falls das Krankenhaus eine Anzeige macht? Der Herr liegt immer noch im Krankenhaus, sein Arm musste amputiert werden.
Schadenminderungspflicht
Ungeachtet dieses sehr tragischen Verlaufes, ist die Schadensminderungspflicht zu bejahen. Ungeachtet Ihrer Empfehlung, einen Arzt aufzusuchen, ist der Verletzte für sich eigenverantwortlich (die volle Geschäfts- und Handlungsfähigkeit des Verletzten zum Verletzungszeitpunkt vorausgesetzt).
Ich gehe auch davon aus, dass Sie eine entsprechende Haftpflicht- und/oder Rechtschutzversicherung haben.
Ich gehe auch davon aus, dass Sie eine entsprechende Haftpflicht- und/oder Rechtschutzversicherung haben.
Vielen Dank für die Information. Mittlerweile ist ein Schreiben von einem Rechtsanwalt gekommen, ich solle den Vorfall meiner Versicherung melden. Ich denke es wird Zeit einen Anwalt zu nehmen? Sehe ich das richtig? Wird auch im Fall einer Schmerzensgeldforderung die Schadenminderungspflicht berücksichtigt? Bitte entschuldigen Sie die Fragenlawine...
...die Meldung an die HP-Versicherung ist ganz wichtig!
Wenn die Beiziehung eines Anwaltes erforderlich wird, dann müsste das die Haftpflichtversicherung für Sie organisieren. Diese ist für die Abwehr unberechtigter Forderungen Ihnen gegenüber zuständig und daher auch berechtigt, den Anwalt auszuwählen.
Besprechen Sie dies bitte nach der Schadenmeldung mit dem/der zuständigen SchadensreferentIn.
Ich bin übrigens, wenn Ihre Schilderung zutrifft und der Gast einfach nur mit Ihrem Hund gespielt hat, sehr zuversichtlich, dass gegen Sie kein Strafverfahren eingeleitet wird.
Der Eintritt derartiger - an und für sich geringfügiger und vor allem zufälliger - Verletzungen ist das vom Opfer eingegangene Risiko beim Spielen mit einem Hund und Ihnen wäre - in strafrechtlicher Sicht - absolut kein Vorwurf zu machen.
mfG
RA Michael Gruner
P.S. Halten Sie das Forum bitte auf dem Laufenden und dem Opfer abseits der juristischen Tatsachen wünsche ich alles, alles Gute!
Wenn die Beiziehung eines Anwaltes erforderlich wird, dann müsste das die Haftpflichtversicherung für Sie organisieren. Diese ist für die Abwehr unberechtigter Forderungen Ihnen gegenüber zuständig und daher auch berechtigt, den Anwalt auszuwählen.
Besprechen Sie dies bitte nach der Schadenmeldung mit dem/der zuständigen SchadensreferentIn.
Ich bin übrigens, wenn Ihre Schilderung zutrifft und der Gast einfach nur mit Ihrem Hund gespielt hat, sehr zuversichtlich, dass gegen Sie kein Strafverfahren eingeleitet wird.
Der Eintritt derartiger - an und für sich geringfügiger und vor allem zufälliger - Verletzungen ist das vom Opfer eingegangene Risiko beim Spielen mit einem Hund und Ihnen wäre - in strafrechtlicher Sicht - absolut kein Vorwurf zu machen.
mfG
RA Michael Gruner
P.S. Halten Sie das Forum bitte auf dem Laufenden und dem Opfer abseits der juristischen Tatsachen wünsche ich alles, alles Gute!
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