Hallo!
Also folgendes Thema:
Ich mit 19 Jahren (noch in der Lehrzeit) habe einem Arbeitskollegen der mit mir im gleichem Lehrjahr ist (3. Lj) und 17 Jahre ist einen Gegenstand verkauft. Und zwar eine Bass Gitarre und einen Verstärker.
Wir haben über Facebook einen Preis ausgehandelt und der hat das ganze auch Bestätigt. Habe ihm dann das besagte Gerät genau wie beschrieben vorbei gebracht, das ganze mit einem Handschlag abgesiegelt und er hat mir 200 Eur von den 500 die wir ausgemacht haben bezahlt. Rest möchte er mir mit dem nächsten Lohn geben.
Nun machen seine Eltern stress, das ein Musikinstrument nichts für Ihren Sohnemann sein soll. Und verlangen von mir das Geld zurück und wollen auch den Rechtsweg gehen.
Nun meine Frage, soll ich denen Nachgeben da ich keine Lust auf eine Gerichtsverhandlung habe oder stehe ich im Recht?
Denn ich weiß wenn er sein Geld selbst verfügen darf, was ja der Fall ist da er dafür arbeitet. Und über 15 war das glaub ich ist, kann er damit machen was er will.
Bitte eine schnelle Antwort und sry wenn paar Grammatik bzw Rechtschreibfehler dabei sind ich habs echt eillig gerade.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel
Bitte schnelle Hilfe: Privatverkauf
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- Registriert: 17.09.2014, 16:51
Grundsätzlich kann eine Person unter 18 Jahren ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters rechtsgeschäftlich weder verfügen noch sich verpflichten (§ 170 Abs 1 ABGB).
Verfügt eine Person aber nach erreichter Mündigkeit (ab 14 nach § 21 ABGB) über eigenes Einkommen, kann sie darüber frei verfügen, solange dadurch nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährdet wird (§ 170 Abs 2 ABGB).
Die vernünftige Teilzahlung des Betrages lässt eine solche Gefährdung nicht erkennen. Das Rechtsgeschäft zwischen euch ist meines Erachtens gültig und auch bindend.
Verfügt eine Person aber nach erreichter Mündigkeit (ab 14 nach § 21 ABGB) über eigenes Einkommen, kann sie darüber frei verfügen, solange dadurch nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährdet wird (§ 170 Abs 2 ABGB).
Die vernünftige Teilzahlung des Betrages lässt eine solche Gefährdung nicht erkennen. Das Rechtsgeschäft zwischen euch ist meines Erachtens gültig und auch bindend.
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