Hallo,
hätte bezüglich Zeugenvernahme durch die Polizei bei Spitalsaufenthalt des Einzuvernehmenden eine Frage. Wie sieht es hier rechlich aus? Wann muss der Zeuge/Einzuvernehmende den Termin nachkommen? Gilt hier wenn nicht bettlägerig ja sonst nein?
Zeugenvernahme Polizei bei Aufenthalt Krankenhaus
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