Hallo
Ich bin auf der Suche nach Hilfe und bin so auf diese Seite gestossen. Ich komme aus der Schweiz und kenne mich absolut nicht mit dem österreichischen Rechtssystem aus. Nun habe ich folgendes Problem:
Ein Kumpel von mir (auch Schweizer) genoss Anfang Januar einen Tag Snowboarden im Montafon. Leider ist ihm da ein Missgeschick passiert und er hat einen deutschen Schifahrer umgefahren und ihm zwei Rippen gebrochen. Die beiden hätten sich geeinigt und der Schifahrer wäre damit zufrieden gewesen, dass ihm mein Kumpel die Arztrechnung bezahlt hätte. D.h. er wollte ihn nicht anzeigen.
Nun hatte aber zufälligerweise vom Sessellift aus ein Polizist (vermutlich in Zivil oder Privat - Ich weiss nicht, ob in Österreich Polizisten in zivil auf den Pisten patroullieren) den ganzen Unfall gesehen. Er ist dann so schnell wie es geht zur Unfallstelle gefahren und hat dort den Unfall aufgenommen (Ohne dass es der Geschädigte wollte, die beiden hatten sich ja geeinigt).
Nun hat mein Kumpel heute in der Post einen Brief, wo er wegen Fahrlässiger Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft Feldkirch eine Strafanzeige erhalten hat. Er soll nun 400 Euro zahlen, damit keine Anklage gegen ihn erhoben wird.
Nun meine Frage, ist das rechtens so? Kann mein Kumpel da irgendwas unternehmen? Oder muss er das Geld zahlen oder auf den Prozess warten?
Danke für Ihre Hilfe!!
Mit freundlichen Grüssen
Fangabu
PS. Falls jemand den Brief ansehen will, ich habe ihn digital!
Fahrlässige Körperverletzung auf der Schipiste
RE: Fahrlässige Körperverletzung auf der Schipiste
1. Körperverletzung ist ein "Offizialdelikt", also ein Delikt, das der "Staat" verfolgt, ob der Geschädigte das will, oder nicht (Ausnahmen sind hier nicht relevant..). Es könnte daher jeder so etwas zur Anzeige bringen, gewisse Leute müssen (z.B. Ärzte, wenn der Verdacht besteht, dass jemand für die Verletzung eines anderen verantwortlich ist).
2. Der Brief von der STA ist das Angebot zur sogen.Diversion. Man zahlt -freiwillig - einen Betrag und es wird dann KEIN STRAFVERFAHREN eingeleitet, man gerät also auch nicht in Gefahr, vorbestraft zu sein. Ist zu empfehlen, wenn man schuld ist, oder zumindest die Gefahr besteht, dass man in einem Prozess für schuldig erkannt wird.
3.Die Zahlung des Betrages hat keine "Bindungswirkung" für allfällige privatrechtliche Ansprüche des Geschädigten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gruner
www.grupo.at
2. Der Brief von der STA ist das Angebot zur sogen.Diversion. Man zahlt -freiwillig - einen Betrag und es wird dann KEIN STRAFVERFAHREN eingeleitet, man gerät also auch nicht in Gefahr, vorbestraft zu sein. Ist zu empfehlen, wenn man schuld ist, oder zumindest die Gefahr besteht, dass man in einem Prozess für schuldig erkannt wird.
3.Die Zahlung des Betrages hat keine "Bindungswirkung" für allfällige privatrechtliche Ansprüche des Geschädigten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gruner
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