Glückspiel?

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KarlP
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Glückspiel?

Beitrag von KarlP » 03.09.2014, 12:47

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Glückspiel. Ist es erlaubt wenn man in einer Bar 2 Tabletts hat die miteinander verbunden sind und darauf Spiele laufen wie Mühle, Schiffe versenken oder ähnliches?
Bei den Spielen geht es jedoch um Einsätze wie kleine Getränke oder ähnliches die der Verlierer bezahlen muß.
Fällt dieses Szenario schon unter Glückspiel?

Besten Dank
Gruß Karl



lexlegis
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Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 26.09.2014, 11:49

Nach § 168 Abs 1 StGB ist das alles kein Problem, solange bloß zum Zeitvertreib um geringe Beträge (was bei Getränken der Fall ist) gespielt wird.

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