Drittschuldnerklage

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feldbachersil
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Registriert: 19.08.2014, 11:06

Drittschuldnerklage

Beitrag von feldbachersil » 19.08.2014, 11:18

Hallo an alle!

Was sind die Voraussetzungen für eine Drittschuldnerklage bzw. ist diese bei einer Zug-um-Zug Rückstellung überhaupt möglich?
Es handelt sich um einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug, welcher gerichtlich aufgehoben wurde und es wurde entschieden, dass beide Parteien die Sachen zurückstellen müssen. Der frühere Geschäftsführer der GmbH wurde zur Geschäftsführerhaftung herangezogen (obwohl es meiner Meinung nach nicht unter diese fällt) und nun soll ich für die Berufung herausfinden, ob die gegen den Beklagten geführte Drittschuldnerklage überhaupt möglich ist nach der bereits erwähnten Entscheidung (Zug-um-Zug).

Wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte, habe bisher keine treffende Judikatur etc. gefunden..

Vielen Dank im Voraus!

LG



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