Grüß Gott !
Ich würde mich über Hilfe zu folgender Situation freuen.
Mein Bekannte hat mehrere Monaten die Mieten nicht bezahlt.
Es erfogte eine schriftliche Anforderung vom Vermittler die Wohnung zu verlassen.
Leider auf die schrifliche Anforderung wurde nicht reagiert ( wegen sprachkenntnise )daher ist das ganze rechtskräftig geworden.
Inzwischen ist ein Räumungklage zur Bewilligung der zwangweisen Räumung
( 08.09.2014-8.00 Uhr ) dem Mieter übermittelt worden.
Die zwangweise Räumung wird vom Gerichstvollzieher vollgezogen
Inzwischen wurde für die nächste Gerichtsverhandlung vom Bezirksgericht der Termin mit 16.09.2014 9.00 Uhr festgelegt wobei auch eine Verfahrenshilfe beantragt wurde. ( Bis Dato kein Antwort erfolgt hat )
Frage:
-Was für ein Sinn hat die letzte Gerichstverhandlung
wenn vorher eine Woche die Räumung schon stattgefunden hat.
-Was passiert wenn die Räumungskosten und sonstigen Kosten nicht bezahlt werden können ( Mieter ist derzeit arbeitslos !)
-Werden Strafen sind da zu erwarten ?
Danke für eure Antwort
Räumungsklage !
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