Körperverletzung (Geschädigter) Kosten???
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Körperverletzung (Geschädigter) Kosten???
Hallo,
warm am Samstag mit ein Freunden in einer Disco. Der ganze Abend war voll in Ordnung. Meiner Freundin wurde plötzlich schwindelig und rannte aus der Disco. Ich natürlich schnell hinterher mit der Flasche was wir vorhing gekauft haben. Die Türsteher nahmen mir die Flasche gewaltsam ab und schmissen mich hinaus so das meine Freundin auch mitgerissen wurde und wir beide am Boden landeten.
Begründung der Türsteher: Mit Flaschen darf man nicht raus!
Folgen daraus: kleiner Finger gebrochen, Schädelprellung, Abschürfungen...
Natürlich haben wir gleich Anzeige erstattet.
Jetzt habe ich schon von mehreren Seiten gehört (Polizei, Anwalt...)ich muss aufpassen mit den Kosten die jetzt auf mich zukommen könnten.
Welche Kosten können auf mich zukommen von Anwälten und Krankenkasse, Gerichtskosten...???
Kann es auch sein das ich eine Mitschuld bekomme?
Bin ja nur ich verletzt worden...
Danke vorab für Ihre Antworten!!!
warm am Samstag mit ein Freunden in einer Disco. Der ganze Abend war voll in Ordnung. Meiner Freundin wurde plötzlich schwindelig und rannte aus der Disco. Ich natürlich schnell hinterher mit der Flasche was wir vorhing gekauft haben. Die Türsteher nahmen mir die Flasche gewaltsam ab und schmissen mich hinaus so das meine Freundin auch mitgerissen wurde und wir beide am Boden landeten.
Begründung der Türsteher: Mit Flaschen darf man nicht raus!
Folgen daraus: kleiner Finger gebrochen, Schädelprellung, Abschürfungen...
Natürlich haben wir gleich Anzeige erstattet.
Jetzt habe ich schon von mehreren Seiten gehört (Polizei, Anwalt...)ich muss aufpassen mit den Kosten die jetzt auf mich zukommen könnten.
Welche Kosten können auf mich zukommen von Anwälten und Krankenkasse, Gerichtskosten...???
Kann es auch sein das ich eine Mitschuld bekomme?
Bin ja nur ich verletzt worden...
Danke vorab für Ihre Antworten!!!
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Wir sind beide Rechtschutz versichert wobei meine Freundin eh nicht Verletzt wurde, sodass sie zum Arzt musste.
Habe auch mit einem Juristen von meiner Versicherung gesprochen der sagte:
Wir stellen Ihnen schon einen Anwalt zur Verfügung aber sobald Ihnen auch nur eine kleine Mitschuld zugesprochen wird, was bei einem solchen Fall leicht möglich ist, müssen Sie alles selber bezahlen!?!?
Danke für Ihre Antworten
Habe auch mit einem Juristen von meiner Versicherung gesprochen der sagte:
Wir stellen Ihnen schon einen Anwalt zur Verfügung aber sobald Ihnen auch nur eine kleine Mitschuld zugesprochen wird, was bei einem solchen Fall leicht möglich ist, müssen Sie alles selber bezahlen!?!?
Danke für Ihre Antworten
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Suchen sie sich selbst einen Anwalt, ja keine Versicherungsanwaelte, sie haben freie Anwaltswahl!
Werden Sie einer Vorsatztat schuldig erkannt, muss die Versicherung nicht bezahlen. Wie es von Ihnen geschildert wirs, haben Sie sich nichts zu schulden lassen kommen.
Da nur sie verletzt wurden, sehe ich auch keine Möglichkeit, dass Sie angeklagt werden. Sie koennen Strafanzeige erstatten bzw. ich wuerde den Türsteher verklagen, gestuetzt auf ihre RS Versicherung!
In welchem Bundesland hat sich das abgespielt?
Werden Sie einer Vorsatztat schuldig erkannt, muss die Versicherung nicht bezahlen. Wie es von Ihnen geschildert wirs, haben Sie sich nichts zu schulden lassen kommen.
Da nur sie verletzt wurden, sehe ich auch keine Möglichkeit, dass Sie angeklagt werden. Sie koennen Strafanzeige erstatten bzw. ich wuerde den Türsteher verklagen, gestuetzt auf ihre RS Versicherung!
In welchem Bundesland hat sich das abgespielt?
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Danke für Ihre Antwort!
Dann bin ich schon etwas beruhigt...
Das ganze hat sich in Oberösterreich zugetragen.
Was ist wenn alle Türsteher zusammen helfen und gegen mich aussagen?
Ich habe 3 Zeugen und die haben nur gesehen wie wir niedergestoßen wurden, und nicht das ganze Geschehen. Ob das reicht?
Was währe z.B. eine Vorsatztat?
Was passiert mit den Kosten der Gebietskrankenkasse und des Gerichts?
Dann bin ich schon etwas beruhigt...
Das ganze hat sich in Oberösterreich zugetragen.
Was ist wenn alle Türsteher zusammen helfen und gegen mich aussagen?
Ich habe 3 Zeugen und die haben nur gesehen wie wir niedergestoßen wurden, und nicht das ganze Geschehen. Ob das reicht?
Was währe z.B. eine Vorsatztat?
Was passiert mit den Kosten der Gebietskrankenkasse und des Gerichts?
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Wenn du niemanden anzeigst, dann ist die Sache erledigt, würde ich behaupten.
Die Türsteher zeigen niemanden so schnell an, sonst müssten sie 20 Anzeigen jeden Abend schreiben. Und da keiner von denen verletzt wurde, zeigen sie dich sowieso nicht an.
Da du ja Angst hast etwas zahlen zu müssen, dann würde ich dir raten, niemanden anzuzeigen bzw. die Anzeige zurückzunehmen, dann ist die Sache geklärt und du kannst ruhig schlafen.
Die Türsteher zeigen niemanden so schnell an, sonst müssten sie 20 Anzeigen jeden Abend schreiben. Und da keiner von denen verletzt wurde, zeigen sie dich sowieso nicht an.
Da du ja Angst hast etwas zahlen zu müssen, dann würde ich dir raten, niemanden anzuzeigen bzw. die Anzeige zurückzunehmen, dann ist die Sache geklärt und du kannst ruhig schlafen.
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@ Forumsmensch: Meinst du das ernst???
Also bitte, er wurde verletzt, ist rechtschutzversichert und sollte nichts machen?
Wenn Sie den Prozess verlieren, dann bezahlt die RS Versicherung die Kosten. Eine strafrechtliche Anklage haben Sie nicht zu befürchten! Es wurden nur sie verletzt, also was sollten sie verbrochen haben?
Wichtig ist jetzt, die Schaeden dokumentieren (Fotos, Gedaechtnisprotokoll, ärztliches Attest etc). Damit gehen Sie zu einen Anwalt (kein versicherungsanwalt) und lassen entweder Strafanzeige erstatten oder Klage einbringen!
Mit RS Versicherung kann nichts passieren und die GKK kann sich allenfalls nur an den Schaedigern regressieren.
Eins noch, waren sie alkoholisiert?
Also bitte, er wurde verletzt, ist rechtschutzversichert und sollte nichts machen?
Wenn Sie den Prozess verlieren, dann bezahlt die RS Versicherung die Kosten. Eine strafrechtliche Anklage haben Sie nicht zu befürchten! Es wurden nur sie verletzt, also was sollten sie verbrochen haben?
Wichtig ist jetzt, die Schaeden dokumentieren (Fotos, Gedaechtnisprotokoll, ärztliches Attest etc). Damit gehen Sie zu einen Anwalt (kein versicherungsanwalt) und lassen entweder Strafanzeige erstatten oder Klage einbringen!
Mit RS Versicherung kann nichts passieren und die GKK kann sich allenfalls nur an den Schaedigern regressieren.
Eins noch, waren sie alkoholisiert?
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Danke für die Infos.
Ja ich hab schon ein paar Gläser Alkohol konsumiert.
Es wurde aber weder von der Polizei noch im Krankenhaus ein Alkoholtest durchgeführt!?!
Aber warum schüchtert mich der Anwalt meiner RS Versicherung ein und sagt dass die Chance groß ist das ich auch eine Schuld bekomme und ich zahlen muss?
Habe ich vielleicht eine spezielle Klausel in meinem Versicherungsvertrag?
Ja ich hab schon ein paar Gläser Alkohol konsumiert.
Es wurde aber weder von der Polizei noch im Krankenhaus ein Alkoholtest durchgeführt!?!
Aber warum schüchtert mich der Anwalt meiner RS Versicherung ein und sagt dass die Chance groß ist das ich auch eine Schuld bekomme und ich zahlen muss?
Habe ich vielleicht eine spezielle Klausel in meinem Versicherungsvertrag?
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Weil die Aufgabe des Juristen der Vers ist, dass sie ihre Versicherung nicht beanspruchen, also die Vers damit verdient Praemien zu kassieren und bei einem Schadenfall nicht auszahlen!
Lassen sie sich bitre von der Vers nicht einschuechtern, wichtig ist nur darzulegen, dass sie nicht betrunken waren, sprich das war ja vielleicht doch erst ihr zweites Seidel Bier.
Auch wenn sie eine Mitschuld durch Provokation haetten muss die Versicherung die Kosten bezahlen. Wenn sie mir eine Mail geben, koennte ich ihnen noch weitere Infos sagen.
Lassen sie sich bitre von der Vers nicht einschuechtern, wichtig ist nur darzulegen, dass sie nicht betrunken waren, sprich das war ja vielleicht doch erst ihr zweites Seidel Bier.
Auch wenn sie eine Mitschuld durch Provokation haetten muss die Versicherung die Kosten bezahlen. Wenn sie mir eine Mail geben, koennte ich ihnen noch weitere Infos sagen.
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Es kommt natürlich darauf an, wer von euch was davongetragen hat (also wer welche Verletzung hatte). Dies lässt sich im SV nicht herauslesen, spielt aber für die grundsätzliche Sachverhaltsanalyse keine Rolle.
Beide Türsteher haben beim Rauswurf bewusst und gewollt zusammengewirkt, sie sind als Mittäter anzusehen (beides unmittelbare Täter nach § 12 erster Fall StGB) und haften solidarisch für die aus der Tat entstandenen Folgen.
Der Bruch des kleinen Fingers ist ziemlich sicher als schwere KV nach § 84 Abs 1 StGB zu deklarieren (an sich schwer). Tatsache ist, es gibt eine Verletzung am Körper (dies ist unwiderlegbar; auch anhand des ärztlichen Befunds). Diese Verletzung ist eine an sich schwere KV. Der heftige Wurf zu Boden ist eine zumindest von einem Misshandlungsvorsatz getragene (§ 83 Abs 2 StGB) Tathandlung, die durchaus geeignet ist einen anderen am Körper zu verletzen. Dass aus der Misshandlung (Schupfen, Stoßen,…) eine KV entstanden ist, braucht nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein, es genügt, dass die KV fahrlässig durch die Misshandlung herbeigeführt wurde um ihn wegen § 83 Abs 2 StGB bestrafen zu können.
Auch die schwere KV wird ihm zugerechnet, wenn er die Folge (Bruch des Fingers) fahrlässig herbeigeführt hat (§ 7 Abs 2 StGB).
Demnach wäre wegen des Verdachts der schweren KV nach §§ 83 Abs 2, 84 Abs 1 StGB ein Strafverfahren gegen die Türsteher einzuleiten. Die Anklage obliegt der StA (§ 4 StPO), diesen Anwalt brauchen Sie nicht zu bezahlen, also keine Angst.
Ein besonderes Problem:
Sie waren vermutlich laut denen ein alkoholisierter Gast, der den Kräften, die für die Sicherheit sorgen, Ärger machte.
Ich würde das dennoch durchziehen. Wenn Sie den Strafprozess als Opferprätendent verlieren sollten, haben Sie keine Kosten zu tragen. Darüber hinaus können Sie sich bereits in diesem privat beteiligen (§ 67 StPO).
Achtung: Auch ein Rücktritt von der Verfolgung nach dem 11. Hauptstück der StPO durch den StA oder den Richter ist möglich.
Beide Türsteher haben beim Rauswurf bewusst und gewollt zusammengewirkt, sie sind als Mittäter anzusehen (beides unmittelbare Täter nach § 12 erster Fall StGB) und haften solidarisch für die aus der Tat entstandenen Folgen.
Der Bruch des kleinen Fingers ist ziemlich sicher als schwere KV nach § 84 Abs 1 StGB zu deklarieren (an sich schwer). Tatsache ist, es gibt eine Verletzung am Körper (dies ist unwiderlegbar; auch anhand des ärztlichen Befunds). Diese Verletzung ist eine an sich schwere KV. Der heftige Wurf zu Boden ist eine zumindest von einem Misshandlungsvorsatz getragene (§ 83 Abs 2 StGB) Tathandlung, die durchaus geeignet ist einen anderen am Körper zu verletzen. Dass aus der Misshandlung (Schupfen, Stoßen,…) eine KV entstanden ist, braucht nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein, es genügt, dass die KV fahrlässig durch die Misshandlung herbeigeführt wurde um ihn wegen § 83 Abs 2 StGB bestrafen zu können.
Auch die schwere KV wird ihm zugerechnet, wenn er die Folge (Bruch des Fingers) fahrlässig herbeigeführt hat (§ 7 Abs 2 StGB).
Demnach wäre wegen des Verdachts der schweren KV nach §§ 83 Abs 2, 84 Abs 1 StGB ein Strafverfahren gegen die Türsteher einzuleiten. Die Anklage obliegt der StA (§ 4 StPO), diesen Anwalt brauchen Sie nicht zu bezahlen, also keine Angst.
Ein besonderes Problem:
Sie waren vermutlich laut denen ein alkoholisierter Gast, der den Kräften, die für die Sicherheit sorgen, Ärger machte.
Ich würde das dennoch durchziehen. Wenn Sie den Strafprozess als Opferprätendent verlieren sollten, haben Sie keine Kosten zu tragen. Darüber hinaus können Sie sich bereits in diesem privat beteiligen (§ 67 StPO).
Achtung: Auch ein Rücktritt von der Verfolgung nach dem 11. Hauptstück der StPO durch den StA oder den Richter ist möglich.
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