Berechnung immo-EST

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Thomas Rupp
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Berechnung immo-EST

Beitrag von Thomas Rupp » 25.06.2014, 21:19

Eine Klientin möchte ihre Eigentumswohnung verkaufen.
Diese hat sie im Nov. 2012 lt Übergabs- und Schenkungsvertrag unentgeltlich von Ihrem Vater erworben.
Ein Gutachten über den Wert zum Zeitpunkt dieser Überlassung liegt nicht vor, lediglich eine Bewertung eines im Schenkungsvertrag festgelegten Fruchtgenußrechtes für den Überlasser, sowie die Höhe eines Sanierungskredites, den meine Klientin im Zuge dieser Schenkung mit übernommen hat.

Der Überlasser (Schenkungsgebewr) seinerseits, hat die Wohnung im Oktober 2012 geerbt, also lt. Einantwortungsbeschluß unentgeltlich erworben.
Ein Gutachten über den Immobilienwert zum Zeitpunkt dieser Erbschaft liegt ebenfalls nicht vor.

Anhand des Erwerbsstichtages nach 31. März 2002 wären bei einem Verkauf 25% des Veräußerungsgewinns an ImmoEST zu entrichten. Was wäre nun die Bemessungsgrundlage, wenn kein Immobilienwert zum Zeitpunkt des Erwerbes durch die derzeitige Besitzerin, noch zur Zeit des Erwerbes durch den Vorbesitzer bekannt ist?

Freundliche Grüße,
Thomas Rupp, Immobilienmakler



MG
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Beitrag von MG » 26.06.2014, 14:41

Es ist auf den letzten ENTGELTLICHEN Erwerb abzustellen. Lag dieser vor 2002, dann handelt es sich um Altvermögen und es sind jetzt (wenn kein Ausnahmetatbestand gegeben ist) 3,5% vom jetzigen Verkaufspreis zu bezahlen.

mfG
RA Michael Gruner

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