Strafverfügung § 28 S.LSG Lärmerregung

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se1987
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Strafverfügung § 28 S.LSG Lärmerregung

Beitrag von se1987 » 17.06.2014, 12:41

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Strafverfügung § 28 S.LSG Lärmerregung.

Ich wohne in einer Mietwohnung zusammen mit meinem Bruder. Vorletzten Freitag hatte ich einen Freund zu Gast. In der Nacht haben wir zu laut Musik gehört. Die Polizei stand vor der Tür und hat uns aufgefordert dies zu unterlassen, was wir daraufhin sofort getan haben.
Mein Bruder war das ganze Wochenende verreist.
Heute haben mein Bruder und ich jeweils eine Strafverfügung § 28 S.LSG Lärmerregung über 100 € erhalten.

Jetzt zu meiner Frage:
Macht es Sinn wenn mein Bruder jetzt Einspruch gegen die Strafverfügung einlegt?
Muss er dann Beweisen, dass er an diesem Wochenende verreist war?
Ist bei der Form des Einspruchs etwas zu beachten?
Werden die zweiten 100 € dann sowieso zu meiner Strafe dazuaddiert?
Ist es einfacher wenn ich einfach beide Strafen bezahle?

Es wäre sehr nett wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte.
Danke schonmal.



MG
Beiträge: 1555
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Beitrag von MG » 17.06.2014, 17:02

Ihr Bruder sollte auf jeden Fall Einspruch erheben. Es gibt dazu keine bestimmte Form.

" Ich erhebe gegen die Strafverf. vom ... Einspruch. Ich hab das Delikt nicht begangen. Ich befand mich vom .../Uhrzeit bis .... /Uhrzeit nicht in der Wohnung, sondern in ....

Dies können folgende Personen bestätigen:

....

Ich beantrage das Verfahren gegen mich einzustellen.

Datum/Unterschrift"


Die Strafe wird Ihnen nicht "drauf gerechnet".


mfG

RA Michael Gruner

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