Jemand bittet den Eigentümer um Erlaubnis eine Hütte auf dessen Grundstück zu errichten; die Bitte wird gewährt, die Hütte wird errichtet.
Meine Frage: Kann die Hütte vererbt werden (obwohl sie auf fremdem Grund steht)? Wenn ja, noch die zusätzliche Frage: Muss die erbliche Übertragung nachgewiesen sein, urkundlich belegt sein, um Gültigkeit zu erhalten?
Zusätzliche Information: Die Hütte ist unbenutzt, seitdem der Erbauer sein Hobby/gewerbliche Tätigkeit aus Altersgründen nicht mehr ausgeführt hat.
("Superädifikat")?
Besten Dank im Voraus für die Antworten!
Objekt auf fremdem Grundstück - vererbbar?
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- Registriert: 27.05.2014, 12:23
In erster Linie geht es einmal darum, was konkret zwischen Grundeigentümer und Bauführer vereinbart wurde.
In zweiter Linie um die Belassungsabsicht. Handelt es sich um ein Superädifikat - also ein Bauwerk ohne feste Verbindung mit dem Boden - dann bleibt es idR im Eigentum des Errichters. Ist die Hütte fest mit dem Grund verbunden, dann gilt es sachenrechtlich als unselbstständiger Bestandteil der Liegenschaft. Ob die Hütte unbenutzt ist oder nicht, ist nebensächlich.
Der Begriff "Hütte" lässt idR auf ein Superädifikat schließen, daher idR nicht nicht mit dem Grund verbunden und auch nicht vererblich.
In zweiter Linie um die Belassungsabsicht. Handelt es sich um ein Superädifikat - also ein Bauwerk ohne feste Verbindung mit dem Boden - dann bleibt es idR im Eigentum des Errichters. Ist die Hütte fest mit dem Grund verbunden, dann gilt es sachenrechtlich als unselbstständiger Bestandteil der Liegenschaft. Ob die Hütte unbenutzt ist oder nicht, ist nebensächlich.
Der Begriff "Hütte" lässt idR auf ein Superädifikat schließen, daher idR nicht nicht mit dem Grund verbunden und auch nicht vererblich.
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