Nur ein böser Traum?

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Die Insolvenzler1
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Nur ein böser Traum?

Beitrag von Die Insolvenzler1 » 11.06.2014, 22:03

Nur ein böser Traum?

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde, was passiert, wenn ich nicht mehr arbeiten kann,was passiert, wenn ich krank werde?

Alles, was ich mir erschaffen habe, alles, was in meinen Leben von großer Bedeutung ist auf einmal Makulatur.

Wo sind meine Freunde geblieben? Wer unterstützt mich jetzt? Mit wem kann ich reden?

Wie oft habe ich mir diese Frage gestellt und bin immer beruhigt aufgewacht, wenn es doch nur ein Traum war.

Der Traum hat mich auf brutaler Weise eines Tages eingeholt.

Ich wurde krank, sehr krank – mein Leben nahm auf einmal eine Wende, die ich nicht mehr aufhalten konnte. Mein kleiner Laden mit 2 Angestellten war nicht mehr zu halten, ich verlor alles. Banken kündigten Kredite, Versicherungen kündigten mir, alle Gespräche hatten nur eins – jetzt machen sie dich kaputt.

Was habe ich falsch gemacht, jahrelang war ich eine gute Kundin bei Banken und Versicherungen.

Mein Fazit – solange du zahlende Kundin bist lieben sie dich, kommt eine finanzielle Krise. hassen sie dich.

Meine Krankheit habe ich überwunden, meine finanzielle Krise nicht.

Ich werde nie wieder nach Deutschland zurück kehren – Menschen in finanziellen Schwierigkeiten werden verfolgt, sind Menschen 3. Klasse, leben am Existenzminimum über 9 Jahre.

Und das neue Insolvenzgesetz ist ein Hohn gegenüber den Schuldner.

Ich fasse mal zusammen:

Neue Ausnahmen von der Restschuldbefreiung

Auch nach neuem Recht wird das Insolvenzverfahren für die Schuldner kein Spaziergang. Es werden im Gegenteil auch neue Hürden auf dem Weg zur Restschuldbefreiung eingebaut. Bis jetzt waren Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sowie Geldstrafen und -bußen etc. von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Jetzt sind hinzugekommen:

Ansprüche aus rückständigem Unterhalt, den der Schuldner pflichtwidrig nicht gewährt hat
Steuerschulden, wenn der Schuldner wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 der AO rechtskräftig verurteilt worden ist.
Ab 1.7.2014 kann ein Gläubigerantrag auf Versagung der Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren jederzeit schriftlich gestellt werden. Die Restschuldbefreiung ist zukünftig gem. § 290 Abs. Ziff. 7 InsO auch zu versagen, wenn der Schuldner seine Erwerbsobliegenheiten nach § 287 b InsO n. F. verletzt. Sie kann außerdem auch noch nach dem Schlusstermin die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn nachträglich ein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 InsO festgestellt wird.

Ich finde es traurig. dass in Deutschland, Gesetze dieser Art beschlossen werden. Warum geben Sie den Menschen nicht die Chance schnell wieder auf die Beine zu kommen?

Wir wollen doch arbeiten, wir wollen die Wirtschaft ankurbeln, nein wir wollen nicht am Existenzminimum leben. Und nein, wir wollen nicht den Makel ” Du bist gescheitert ” in uns tragen.

Insolvenz in UK – eine Alternative zu Deutschland?

Ein ganz klares JA!!!!

Danke für die Veröffentlichung.

Iris
http://dieinsolvenzler.wordpress.com/



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