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lena56
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Beitrag
von lena56 » 22.05.2014, 22:49
Habe einige Fragen betreffend Vereinsvesen:
1.) Beendigung der Mitgliedsschaft ( Vereinsstatuten Paragraph 6.4)
Was ist zum verstehen unter " grober Verletzung anderer Mitglietspflichten" und unter "unehrenhaften Verhaltens" ?
2.) Eine Person die verurteilt wurde, darf das Funktion des Obmann einen Verein bekommen.
3.)Wer kann einen vereinsinterne Schiedsgericht anberufen?
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Manannan
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Beitrag
von Manannan » 23.05.2014, 22:33
ad 1) Abhängig vom Vereinszweck; also in den Statuten nachlesen.
ad 2) Verurteilt wegen was?
ad 3) ist unter § 8 VereinsG nachzulesen bzw gelten die Regelungen in den Statuten.
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lena56
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Beitrag
von lena56 » 25.05.2014, 23:17
1.) Es ist ein Heimgartenverein, won der Statuten bekomme die Antwort nicht.
2.) Zbs.: mobing, descreditierung, ehrenverletzung.
3.) Gleich wie 1.), es steht nicht wem die Schiedsgericht anberufen.
Danke.
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