Brauche dringend einen Antwort

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lena56
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Brauche dringend einen Antwort

Beitrag von lena56 » 18.05.2014, 21:47

Wann wird einen Wohnmöglichkeit als "dauernd wohnen" und wann nicht "dauernd wohnen" und in welche Gesetz ist das zu finden. Danke.



Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.05.2014, 09:56

Da, je nach Materiengesetz, dieser Begriff unterschiedlich zu definieren ist, wäre es wichtig zu wissen, in welchem Zusammenhang Sie diese Frage stellen.

lena56
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Beitrag von lena56 » 19.05.2014, 18:19

Es ist folgendes: Ich besitze ein Eigentumswohnung wo ich angemeldet bin und wo mein Hauptwohnsitz ist.
Bin Unterpachterin einrn Heimgarten in Graz. Dort hat man kein recht auf Meldezetel und Wohnadrese.
In der Gartenordnung für Heimgarten Graz, von 2010, gibt ein Satz: "Dauernd wohnen in Heimgarten ist verboten".
Dafür möchte ich wissen was "dauernd wohnen" bedeutet.
Wir bleiben wenn Schöne Wetter ist dort übernachten, aber das glaube ich ist keine dauernd wohnen.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 19.05.2014, 22:10

Hier gelten einerseits die baurechtlichen Bestimmungen, da Heimgärten keine Wohnungen im Sinne der baurechtlichen Bestimmungen sind. Andererseits haben sie einen dauernden Wohnsitz nach den melderechtlichen Bestimmungen, nämlich in Ihrer ETW.

lena56
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Beitrag von lena56 » 25.05.2014, 23:03

Danke für Antwort.

Also wenn ich im Sommer in Heimgarten schlafe, das kann nichr als "dauernd wohnen" bezeichnen?

Hoffe das ich richtig verstanden haben.

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