Allgemeine Fragen zu Unterhalt

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Ren? Sche
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Allgemeine Fragen zu Unterhalt

Beitrag von Ren? Sche » 24.04.2014, 16:19

Hallo!

Ich wollte mich über einige Punkte über Unterhalt erkundigen.

Ich bin 22 Jahre alt, hab bald meinen Zivildienst abgeleistet und plane im September zu studieren. Ich warte noch auf meine Aufnahme für mein studium. Ich wollte fragen, falls ich an meiner Wunschuniversität angenommen werde, ab wann mein Vater unterhalt an mich zahlen muss.

- Meine erste Frage: Habe ich anspruch auf Unterhalt wenn das Studium begonnen hat, oder auch schon bis dahin (Also jetzt ab Mai bereits)?
Wie sieht das mit der Kinderbeihilfe aus?

- Ich wollte mich auch noch erkundigen: falls ich Unterhalt und Kinderbeihilfe erhalte, kann ich dann auch einen Job für ein Monat annehmen? Wenn ja, gibt es da einnen maximalen Betrag den ich verdienen darf damit mein recht für Unterhalt und Kinderbeihilfe unverändert bleibt?

Vielen Dank für eure Hilfe! :)

Grüße
René S



Manannan
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Beitrag von Manannan » 24.04.2014, 16:51


Ren? Sche
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Beitrag von Ren? Sche » 24.04.2014, 17:21

Danke für den Link!

Entweder ich hab die Information übersehen oder ich konnte in dem Link meine Fragen nicht entnehmen. Ob ich nach dem Zivildienst wieder Unterhalt bekomme sobald das Studium beginnt, oder sobald ich meine Aufnahme bescheid weis. Und wie das ist während der Zeit in der ich Unterhalt und Kinderbeihilfe bekomme, wie das mit eigenem Einkommen ist falls ich einen Ferienjob annehme.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 24.04.2014, 21:17

"Hat das Kind ein eigenes regelmäßiges Einkommen oder Vermögen, kann das zu einer Minderung der Unterhaltsleistungen führen. Nicht mitgerechnet werden die Familien-, Schüler-, Studienbeihilfe oder Verdienste aus einer Ferialtätigkeit"

Sie müssen unter der Rubrik "Dauer der Unterhaltsleistung" nachlesen.

Ren? Sche
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Beitrag von Ren? Sche » 24.04.2014, 21:43

Ich kann Ihren Auszug zwar nicht in Ihrem Link finden, allerdings ist somit meine Frage trotzdem beantwortet, Vielen Dank!

Ich hoffe die Frage passt auch noch in diesen Threat, aber ich wollte mich nach Möglichkeiten erkundigen, falls derjenige der Unterhalt leisten muss, sich weigert diesen zu leisten, was ich dann tun kann, bzw. an wen ich mich wenden kann? Verständlicherweise ist kein Budget vorhanden um sich an einen Anwalt zu wenden.

Manannan
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Beitrag von Manannan » 24.04.2014, 21:57

...auch das ist alles unter diesem Link beschrieben!
Klicken Sie einfach in der Kopfzeile auf "Kindesunterhalt"
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 90500.html

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