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heidla
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von heidla » 20.04.2014, 22:41
Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen?!
Wenn eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft mit einer Gemeinde zusammen in Kärnten Fördergeld beantragt, muss es doch ein eigenes Formular dazu geben. Meine Frage ist: Wo kann ich denn das finden??
Danke Heidi

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heidla
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von heidla » 22.04.2014, 12:28
Danke, hab das alles schon gefunden und gelesen (uff).
Das Gelesene verstehe ich so:
Der Wohnbauförderungsbeirat spricht eine Empfehlung zur Bauförderung für Gemeinden aus (Dies ist meiner bescheidenen Meinung nach durch das KWBF Gesetz abgedeckt. Dient wahrscheinlich zur Kostenerhebung). Bewilligung erfolgt nach dem Eingang des Förderantrages des gemeinnützigen Bauträgers durch die Landesregierung.
Meine Frage ist:
Wenn der Beirat nur eine Empfehlung ausspricht, wie kann man dann nach einem Jahr aus dem Förderprogramm fallen.???????
Da fehlen mir die Infos.
Gibt es das Wohnbauprogramm irgendwo nachzulesen???
Danke für Eure Antworten!!
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Manannan
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von Manannan » 22.04.2014, 15:27
siehe §§ 1 Abs 2 und 42 K-WBFG!
Erstens besteht kein Rechtsanspruch und zweitens, kann die Förderung widerrufen werden, wenn die Fördervoraussetzungen nicht mehr gegeben sind.
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heidla
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von heidla » 22.04.2014, 16:18
Super Danke, eine Frage noch

darf sich nach Förderzusage das Baugrundstück ändern?
lg heidi
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Manannan
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von Manannan » 22.04.2014, 16:43
In erster Linie kommt es auf die Art des geförderten Bauvorhabens an. Zb kann dies bei einem Gruppenwohnbau durchwegs der Fall sein, wenn der Grundstücksbedarf 500 m2 je Gebäude übersteigt. Dies müsste allerdings im Einzelfall geprüft werden. Am besten ist, Sie fragen unverbindlich bei der Förderstelle nach.
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heidla
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von heidla » 24.04.2014, 06:32
Danke für die Infos

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