hallöchen,
ich habe eine frage zum thema "zeitlich befristete clubmitgliedschaften":
mein fitnessstudio bietet derzeit eine 3-monatige mitgliedschaft an, die allerdings auf eine bestimmte filiale der kette beschränkt ist. mit dieser mitgliedschaft kann ich also nur in dieser einen filiale trainieren. mich würde nun interessieren, welche rechte ich habe, wenn in diesen 3 monaten genau diese filiale schließen sollte.
in den agb des clubs findet sich lediglich folgendes:
- Erworbene Tageskarten, Fitnesscards usw. werden von der Rezeption nicht zurückgenommen.
- Änderungen in der Anzahl der Sportanlagen berechtigen weder zur Nachverrechnung seitens des Betreibers noch zu Forderungen seitens des Kunden.
aus dem entnehme ich, dass ich als kunde keine rechte habe. nun denke ich mir, dass es so einfach nicht sein kann. manche fitnessstudios bieten nur jahresmitgliedschaften an, wenn der club dann einfach 4 wochen nach der eröffnung schließen würde, könnte man leicht viel geld verdienen...
welche rechte hat der kunde in einer solchen situation? gibt es eine gesetzliche regelung für club-mitgliedschaften?
mfg
benny
fitnessstudio mitgliedschaft
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