Erben, Belastungsrecht etc.

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bosima
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Erben, Belastungsrecht etc.

Beitrag von bosima » 18.03.2014, 18:16

Hallo,

ich hätte hier eine Frage zum Erben bzw. zu Belastungsrecht.

Folgender Fall:

Eltern E übergeben den beiden Söhnen S1 (verheiratet) und S2 (ledig) zwei unterschiedliche Immobilien zu gleichen Teilen.

Bei der Übergabe wird vereinbart das S1 auf eine der elterlichen Immobilien ein Pfandrecht von einem Kredit eintragen darf. Der Kredit wird für eine Immobilie (Umbau) von der Gattin von S1 benötigt (Eine Eintragung in diese Immobilie ist nicht möglich da ein Belastungs und Veräußerungsverbot besteht).




Welche Nachteile könnte S2 haben? Zum Beispiel wenn S1 nicht mehr bezahlt, oder sich S1 scheiden lässt? Kann die elterliche Immobilie einfach versteigert werden und S2 bekommt was nach Abzug der Schulden übrig bleibt? Welche Szenarien könnt ihr euch vorstellen?

Danke!



MG
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Beitrag von MG » 19.03.2014, 06:47

Wenn ich Ihren Sachverhalt richtig verstanden habe, dann sind jetzt dann S1 und S2 jeweils Hälfteigentümer beider Liegenschaften.

Wenn es sich dabei nicht um Wohnungseigentum handelt, kann jeder (Mit)Eigentümer mit seiner Hälfte tun, was er möchte (verkaufen, belasten etc.).

Sollte er seine Hälfte mit einem Pfandrecht belastet haben und den besicherten Kredit nicht zahlen, könnte SEINE Hälfte versteigert werden.

Wenn der Kredit nicht auch auf der Hälfte des anderens S eingetragen ist, und dieser auch nicht sonst für den Kredit mithaftet, dann treffen ihn auch keine Zahlungsverpflichtungen.

Bei Versteigerung der anderen Hälfte würde er allerdings einen neuen (fremden) Miteigentümer bekommen, was möglicher Weise zu späteren Schwierigkeiten führen könnte (Benützungsregelung, Teilungsklage usw...).

Wenn allerdings der Kredit (das Pfandrecht) auch auf seiner Hälfte eingetragen wird, was natürlich nur mit seiner Zustimmung möglich ist), und der andere S nicht mehr den Kredit zahlt, dann kann die GANZE Liegenschaft versteigert werden!

Sie sollten JETZT, vor allen weiteren Schritten ausführliche, professionelle rechtliche Beratung einholen, um saubere, "wasserdichte" Lösungen unter Einbindung aller Beteiligten zu erarbeiten.

mfG
RA Michael Gruner

bosima
Beiträge: 28
Registriert: 01.09.2008, 17:31

Beitrag von bosima » 19.03.2014, 21:20

Hallo,

korrekt! Die beiden Immobilien gehören S1 und S2 jeweils zur Hälfte.

Die beiden Immobilien sind im Eigentum der Eltern und werden demnächst übergeben. In diesem Zuge soll es eine Ausnahme für ein einmaliges Belastungsrecht von S1 geben. Danach dürfen die Immobilien nicht belastet werden.

Eine professionelle rechtliche Beratung wird definitiv statt finden. Für mich ist es dennoch wichtig mögliche Szenarien vorab abzuklären um in der Beratung auch dahingegend konkret zu fragen.

Also sollten jemanden noch weitere mögliche Szenarien einfallen bitte gerne schreiben. Gerne auch mit einer möglichen Lösung wie man das auch verhindern könnte.

Vielen Dank!

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