Hallo liebe Community!
Ich habe eine Frage.
Angenommen, ich habe zwei Pferde, die ich auf meinem eigenen Grund (ca 800 Quadratmeter) halten möchte.
Der besagte Grund ist als reines Grünland gewidmet, demnach wäre es meines Wissens nach zwar erlaubt, Pferde darauf zu halten.
Was hierbei jedoch nicht erlaubt ist, wäre einen Unterstand oder gar Stall zu bauen, verstehe ich das richtig?
Nun, soweit so gut.
Der besagte Grund grenzt direkt an ein Nebengebäude meines Hauses an, dieses Nebengebäude ist als Bauland gewidmet.
Könnte ich also die beiden Pferde tagsüber auf dem als Grünland gewidmeten Grund halten und ihnen jederzeit die Möglichkeit bieten sich in das besagte Nebengebäude zurückzuziehen? Oder wäre dies rechtlich gesehen nicht möglich, eben weil das Gebäude reines Bauland ist?
P.S. Die Regelungen bezüglich Misthaufen, Einverständnis der Nachbarn, Wasseranschluss etc. sind mir bekannt, ich würde nur gerne wissen ob es theoretisch möglich wäre oder ob man für Pferdehaltung ausschließlich Wohnland-Agrargebiet nutzen darf!!
Vielen Dank im Voraus!
LG Apfel
Frage zu Pferdehaltung bzgl. Grundstück
Im § 19 des NÖ ROG ist der Begriff des Grünlandes und dessen Verwendung (Bebaubarkeit) sehr umfassend geregelt.
Grünland ist nicht immer auch als land-und forstwirtschaftliche Nutzung zu verstehen. Ist das betreffende Grundstück für eine solche Nutzung im Flächenwidmungsplan ausgewiesen, dann ist die Errichtung und Abänderung von Bauwerken für diesen Nutzungszweck zulässig. Wenn das Nebengebäude gemäß Ihrem Sachverhalt ohnehin auf Bauland steht und baubehördlich auch für diese Nutzung genehmigt ist, dann ist die von Ihnen angedachte Nutzung mE unproblematisch.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich bei der betreffenden Gemeinde jedenfalls über die Art der Grünlandwidmung zu erkundigen.
Grünland ist nicht immer auch als land-und forstwirtschaftliche Nutzung zu verstehen. Ist das betreffende Grundstück für eine solche Nutzung im Flächenwidmungsplan ausgewiesen, dann ist die Errichtung und Abänderung von Bauwerken für diesen Nutzungszweck zulässig. Wenn das Nebengebäude gemäß Ihrem Sachverhalt ohnehin auf Bauland steht und baubehördlich auch für diese Nutzung genehmigt ist, dann ist die von Ihnen angedachte Nutzung mE unproblematisch.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich bei der betreffenden Gemeinde jedenfalls über die Art der Grünlandwidmung zu erkundigen.
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