Wieso muss ich Schulden anderer bezahlen?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
moreg
Beiträge: 23
Registriert: 05.08.2013, 01:41

Wieso muss ich Schulden anderer bezahlen?

Beitrag von moreg » 12.03.2014, 23:00

Guten Tag

Ich habe da zwei Geschichten die zueinander verbunden sind und würde mich bitte freuen wenn mir wer ein Rat geben kann.

ERSTE GESCHICHTE

Ich habe im Jahre 2013 in November in ein Club ein Auftritt gehabt als Künstler. Darauf hingewiesen hatte der Besitzer keine AKM angemeldet für den Abend/Veranstaltung und er bat mich dies auf meinem Namen anzumelden. Er hatte dies nicht anmelden können da er "Schulden" beim AKM hat und er keine Anmeldung machen darf. Er hatte gemeint er würde dies sofort bezahlen wenn ich ihm die Rechnung vorlege. Leider hatte er es nicht bezahlt und die Sache hatte sich immer wieder verzögert bis Dato. Um mir Rechtliches zu ersparen habe ich eine Ratenvereinbarung mit der AKM vereinbart. 2 Raten wurden bis jetzt bezahlt.

ZWEITE GESCHICHTE

Ich habe am Freitag einen Brief vom Gericht über eine Bewilligung der Forderungsexekution erhalten. Dieser Brief ist für mich nicht verständlich da ich die Rechtsprache schwer verstehe. Wieso bekomme ich ein Brief über eine Execution bzw. Drittschuldner obwohl ich an der ganzen Sache nicht schuld bin bzw nichts damit zu tun hab? Der Brief deutet auf die Schulden von denn Herren für wem ich die AKM übernommen hab.

Anbei der Brief. Ich BITTE um erklärung, Rat und was ich da machen soll bzw. wie ich aus der Sache raus komm da ich im prinzip nur helfen wollte das ich die AKM anmeldung übernehme und verarscht/betrogen wurde. Wie kommt die AKM darauf das ich seine Schulden zahlen soll?



Bitte und danke.




Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 13.03.2014, 08:09

Gegen die Exekution koennen sie wenig machen, warum sind sie nicht zur Gerichtsverhandlung gegangen?

Andreas3
Beiträge: 35
Registriert: 21.08.2013, 16:06

Beitrag von Andreas3 » 13.03.2014, 10:47

Ich schicke voraus, dass ich kein Exekutionsrechtsexperte bin. Aber wenn ich es richtig lese, geht es "nur" um eine Drittschuldnererklärung;

Sie haften nicht für die Schulden dieses "Besitzers". Aber das Gericht bzw. die AKM geht davon aus, dass Sie mit diesem Herrn regelmäßig Geschäfte machen, z.B. sich in seinem Club einmieten und dafür eine Miete zahlen. Auf Grund dieser Drittschuldnerexekution dürfen Sie ab sofort keine Zahlungen mehr an diesen Herrn richten (sofern es solche Zahlungsverpflichtungen überhaupt gibt), sondern Sie müssen diese Zahlungen an die AKM richten. Die AKM holt sich das Geld, das ihr zusteht jetzt von allen Personen, die diesem Herrn Geld schulden. Wenn Sie diesem "Besitzer" nichts schuldig sind brauchen Sie natürlich auch nichts an die AKM zahlen. - Ihre erste und zweite Geschichte hat meiner Meinung nach somit nichts miteinander zu tun, außer dass die AKM dadurch auf Sie aufmerksam wurde und annimmt, dass Sie regelmäßige Gechäfte mit diesem Herrn machen. - Füllen Sie also die "Drittschuldnererklärung" aus, und schicken Sie diese an das Gericht zurück. - Sie können sich direkt an das Gericht wenden und sich näher informieren.
LG!!

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 13.03.2014, 11:44

Sind sie die verpflichtete Partei oder der Drittschuldner?

moreg
Beiträge: 23
Registriert: 05.08.2013, 01:41

Beitrag von moreg » 15.03.2014, 05:21

Welcher Gerichtsverhandlung?

Ich bin so wie's ausschaut der angeblicher Drittschuldner.

Ich habe mit denn Verpflichteter nicht so viel zu tun ausser das ich als Künstler oft gebucht war. Er hatte meinen Vertrauen ausgenutzt und ich ginge davon aus dass er die Rechnung bezahlen würde da ich länger mit ihm zu tun gehabt hab und finanziell hatte ich nie schwierigkeiten und er hatte immer pünktlich bezahlt. Sie haben anscheinend Recht, die AKM ist geht davon aus das ich angeblich bei ihm das Lokal miete und Veranstaltungen dort mache was aber eigentlich nicht der Fall ist. Ich war nur als Künstler tätig.


ZUR ERSTE GESCHICHTE
1.) Was kann ich dagegen machen, das er die Rechnung nicht bezahlt? Ich will ja nur mein Geld zurück. Er hatte mich gebeten die "Veranstaltung" auf meinem Namen anzumelden. Ich war aber nicht der Veranstalter sondern Künstler. Ich habe auch ein Beleg als Künstler ausgestellt was ich nachweisen kann.


ZUR ZWEITE GESCHICHTE
2.) Nach dem ich die Drittschuldnererklärung ausfülle, wird es da Probleme für mich geben? Wie gehe ich da vor? Was muss ich angeben bzw. beweisen können? Muss ich mir ein Anwalt zu legen?
Welches Risiko habe ich? UND was genau ist eine Drittschuldnererklärung?



Ich habe mit denn Herrn seit langem nichts mehr zu tun. Zur Sicherheit würde ich aber wissen:

Ist es aber auch abzuraten das ich Aufträge in dem Lokal nicht mehr annehmen soll? Auch wenn es von ein anderer Veranstalter wäre?

Bitte. Danke.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 15.03.2014, 17:50

1. Geschichte

Sie können denjenigen den sie geholfen haben, rechtlich belangen.

2. Geschichte:

Sie müssen anführen, ob und was sie dem Verpflichteten schulden. Geben sie die Drittschuldnererklärung nicht oder unrichtig ab, kann gegen sie von der betreibenden Partei Drittschuldnerklage eingebracht werden.

moreg
Beiträge: 23
Registriert: 05.08.2013, 01:41

Beitrag von moreg » 15.03.2014, 19:54

Danke vielmals für ihren Input. Das ist sehr hilfreich.


1) Wie gehe ich vor und wo kann ich ihm anzeigen? Auf was würde ich ihm anzeigen? Betrug? Und wo mache ich das? Brauche ich ein Anwalt dafür? Gibt es Kosten zu beachten wenn ich dies "verlieren" soll? Und wie stehen meine Chancen, schärzungsweise?

2) Drittschuldnerklage? Auf wessen Recht würden die das machen? Müssten die da nichts beweisen können? Vermutungen reichen doch nicht oder?

Nagut falsche Angaben werde ich sicherlich nicht machen, ich habe da schließlich nichts zu verbergen da ich auch nicht in Unrecht bin.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 16.03.2014, 07:55

Schliessen sie untermietvertraege mit dem verpflichteten?

moreg
Beiträge: 23
Registriert: 05.08.2013, 01:41

Beitrag von moreg » 16.03.2014, 16:16

nein. niemals gemacht.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 17.03.2014, 07:15

Es wurden jedoch nur die Ansprueche aus angeblichen Untermietvertraegen gepfaendet. Wenn es diese nicht gibt, dann teilen Sie dies so mit.

moreg
Beiträge: 23
Registriert: 05.08.2013, 01:41

Beitrag von moreg » 17.03.2014, 08:19

Und zu Frage 1? Können Sie mir dies bitte beantworten?

Danke.

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 17.03.2014, 13:17

Klagen sie auf Bezahlung der Schuld bzw. allenfalls eine Strafanzeige wegen Betrug.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 149 Gäste