Verboten oder nicht?
Verboten oder nicht?
Ist es verboten auf das Dach einer Wohnhausanlage zu klettern wenn man keinen Schaden anrichtet ?
Dieses Verhalten erfüllt allenfalls eine Besitzstörung nach § 339 ABGB. Diese ist dem zivilrechtlichen Bereich zuzuschreiben und wird nicht von einer Behörde geahndet; der Gestörte muss selbst Klage bei Gericht einreichen (wenn kein Schaden entstanden ist kann er nur auf Unterlassung klagen). Seit Mai 2012 kann, wenn sich die störende Person weigert sich zu entfernen, gemäß § 38 Abs 5 SPG in solchen Fällen die Polizei gerufen werden; die Beamten sind ermächtigt die störende Person wegzuweisen.
Hausfriedensbruch nach § 109 Abs 1 StGB liegt nicht vor, hierfür bräuchte es 1. Den Zutritt zu einer Wohnstätte und 2. Eine Gewaltanwendung oder eine gefährliche Drohung durch welche Zutritt verschafft werden soll. Das bloße Betreten fremden Grundes oder auch eines fremden Hauses ist nur eine Besitzstörung.
Hausfriedensbruch nach § 109 Abs 1 StGB liegt nicht vor, hierfür bräuchte es 1. Den Zutritt zu einer Wohnstätte und 2. Eine Gewaltanwendung oder eine gefährliche Drohung durch welche Zutritt verschafft werden soll. Das bloße Betreten fremden Grundes oder auch eines fremden Hauses ist nur eine Besitzstörung.
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