Seht geehrte Damen &Herren.
Danke für Aufmerksamkeit!
Da mir ein Grundeigentümer 1ha Wald (Fichtenmonukultur in Hanglage) geschenkt hat möchte ich diesen jetzt abtragen.
Der Wald befindet sich auf einer Trinkwasserquelle die aber nicht als Quellenschutzgebiet eingetragen ist. Das Wasser wird von den umliegenden Anrainern als Trinkwasser verwendet, die qualität ist jedoch sehr schlecht.
Der Bezirksförster hat sich den Wald und das Erdreich 3x angesehen und hat mir schriftlich bestätigt das ich das Holz problemlos hacken darf.
Dazu muss ich es über ein fremdes Grundstück neben der Quelle (dessen Besitzer mir es erlaubt) die Baumstämme zur Straße herunterstreifen.
Nun meine Frage:
Da die Anrainer an der Quelle beteiligt sind und einige gegen mein Vorhaben sind würde ich jetzt gerne wissrn ob die iin irgendeiner Art und Weise rechtliche Schritte gegen mich einleiten könnten?
Lg
Waldarbeit im Trinkwassergebiet
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- Registriert: 14.02.2014, 22:35
Grundsätzlich brauchen Sie zuerst eine Bewilligung der Forstbehörde (BH) gem § 85 Abs lit a ForstG. Im Falle einer Kulturumwandlung sogar eine Rodungsbewilligung.
Habe ich das richtig gelesen: eine Quelle, deren Wasser nur mindere Qualität hat, wird als Trinkwasser verwendet??
Fraglich ist, wieweit Wassernutzungsrechte an dieser Quelle bestehen und ob diese dadurch beeinflusst werden. Dazu müssten Sie bei der Wasserrechtsbehörde (ebenfalls BH) im Wasserbuch nachsehen.
Habe ich das richtig gelesen: eine Quelle, deren Wasser nur mindere Qualität hat, wird als Trinkwasser verwendet??
Fraglich ist, wieweit Wassernutzungsrechte an dieser Quelle bestehen und ob diese dadurch beeinflusst werden. Dazu müssten Sie bei der Wasserrechtsbehörde (ebenfalls BH) im Wasserbuch nachsehen.
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