Hallo!
Ich bitte um fachliche Unterstützung zu folgender Situation:
Ich habe ein Haus gekauft, welches laut KV am 01.03.2014 übergeben werden soll. Nach Rücksprache mit der Noch-Bewohnerin teilte sie mir mit, dass sie (mit erwachsenem Sohn, erwachsener Tochter und Mischlings-Enkel, 6 Katzen und mehreren Hasen im Käfig) noch keine neue Bleibe (Wohnung/Haus auf Miete) gefunden hat. Sie führt das auf das Mischlingsenkerl und die Tiere zurück, dass sie nicht angenommen werden (ländliche Ost-Steiermark). Kann stimmen, muss es aber nicht...
Die Gläubiger-Bank bekommt das ausstehende Geld natürlich erst nach meiner Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll aus dem Treuhandkonto - die Noch-Bewohnerin musste in Privatkonkurs...
Zusätzlich zur Kaufsumme wurde ein "Nebenvertrag" über die Auszahlung von EUR 5.000.- vereinbart ("Ablöse"). Dieses Geld würde für Kaution und sonstige offene Forderungen verwendet werden.
Nun zu meinen Fragen, für den Fall, dass die Übergabe und Auszug NICHT stattfindeen:
* Darf ich die Personen am 01.03. so ohne weiteres delogieren? Wie müsste ich vorgehen?
* Darf ich eine tägliche Miete von 100.- festlegen, welche von den 5.000.- abgezogen wird?
* Muss ich gar eine Räumungsklage anstreben, obwohl SIE vertragsbrüchig wurde?
* Wie lange kann so was im schlechtesten Fall dauern?
* Welche Kosten darf ich ihr anlasten?
* Kann ich gar die Gläubigerbank in die Mangel nehmen? Schließlich will sie ihre Kohle ja auch wieder zurückbekommen...
* Kann es sein, dass auch hier ggf. "Täterschutz" (Bewohnerin) vor "Opferschutz" (meine Person) geht?
Vielen Dank vorab schon mal für Eure Antworten!
LG Martin
Hauskauf - Vorbesitzer zieht ggf. nicht aus
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