Hallo,
wie würdet ihr eine Vereinbarung einen Rabatt bei erneuter Auftragserteilung zu gewähren rechtlich einordnen?
Es handelt sich dabei um eine Forderung mit der Bedingung, dass wenn die Firma A der Firma B erneut einen Auftrag gewährt, die Firma A sich von der nächsten Rechnung xx € abziehen darf.
Kann so eine "Forderung" abgetreten werden? Ich glaub nein, aber wie begründet man das rechtlich?
Ist hier ein Vertrag zu Stande gekommen und allenfalls nur eine Vertragsübernahme möglich?
Vereinbarun Rabatt zu gewähren bei erneuter Auftragserteilun
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- Registriert: 14.01.2014, 16:44
Ich gehe davon aus, dass Sie eine Zession meinen.
Wird die bestehende Forderung auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen, so geht diese inhaltlich stets unverändert über. Die Rabattvereinbarungen gelten dann auch für den neuen Gläubiger (§ 1394 ABGB). Da es sich Ihren Ausführungen nach um ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft handelt, ist, falls eine Forderungsabtretung vereinbart worden sein bzw werden sollte, auch § 1396a leg cit zu beachten.
Wird die bestehende Forderung auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen, so geht diese inhaltlich stets unverändert über. Die Rabattvereinbarungen gelten dann auch für den neuen Gläubiger (§ 1394 ABGB). Da es sich Ihren Ausführungen nach um ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft handelt, ist, falls eine Forderungsabtretung vereinbart worden sein bzw werden sollte, auch § 1396a leg cit zu beachten.
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