Hilfe

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
tara
Beiträge: 2
Registriert: 25.04.2013, 22:19

Hilfe

Beitrag von tara » 11.01.2014, 19:15

Hallo,

ich habe zwei Fragen und hoffe, irgendjemand hier kann mir helfen...

1. Frage:
Im April 2013 ist ein Freund meines Ex-Freundes einfach zu mir nach Hause bzw in mein Elternhaus gekommen, hat meine Mutter aufgesucht und ihr einfach irgendwelche Sachen über mich erzählt, die zwischen meinem Ex und mir abgelaufen sind, bzw waren auch viele Lügen dabei. Ich hab das mitbekommen, bin zu diesem "Freund" gelaufen und hab ihm gesagt, er solle sofort von unserem Grundstück gehen.
Daraufhin hat er meinen damaligen Freund überredet, sich von mir zu trennen. Dieser war dann von einem Tag auf dem anderen verschwunden. Ich hab bis heute nichts von ihm gehört. Wir waren jedoch 5 Jahre zusammen. Aber egal, das ist eine andere Geschichte...

Aufjedenfall wollt ich hierzu fragen, ob man diesen "Freund" meines Ex-Freundes nicht irgendwie wegen "Hausfriedensbruch" oder so dran kriegen kann oder? Er ist einfach in unser Grundstück gekommen und hat meiner Mutter Geheimnisse über mich erzählt, die ich meinem Ex im Vertrauen anvertraut habe... Ich weiß, dass ich rechtich vermutlich nichts machen kann... aber hab halt noch ein ganz klein wenig Hoffnung, dass ich es nicht einfach so hin nehmen muss, dass er mein Leben zerstört hat ohne ihm zu zeigen, dass sein Handeln falsch war.

Die zweite Frage hat damit zu tun, dass ich nach 5 Jahren Beziehung eigentlich ganz gern gewusst hätte, DASS und WARUM mein Freund aufeinmal verschwunden ist.
Ich weiß, wo er jetzt arbeitet. Ich habe ihm auch schon eine E-Mail geschrieben mit der Bitte, dass wir uns doch einmal treffen und er sein Verhalten erklären soll... Er reagiert darauf aber nicht.
Ich dachte mal, ich kenne diesen Menschen - mittlerweile bin ich mich sicher, ich habe nie gewusst, wer er wirklich ist. Daher traue ich ihm auch zu, dass er mich wegen Stalking oder was weiß ich was anzeigt, wenn ich jetzt einfach mal nach der Arbeit auf ihn warte und ihn bitte, mir eine Erklärung zu liefern... Da ich nicht unbedingt angezeigt werden will, weiß ich nicht, was ich nun machen kann und was nicht.
Ich muss seit dem Ganzen auch in Psychotherapie gehen, weil ich das einfach nicht verkrafte, weil ichs einfach nicht verstehen kann... wie kann man einem Menschen nach 5 jähriger Beziehung so etwas antun... Naja, aufjedenfall die Frage dazu...: kann ich ihm jetzt hin und wieder eine Mail schreiben in der ich ihm sag, dass er mich sehr verletzt hab und ich gern eine Erklärung hätte? Kann ich, wenn er dann immer noch nicht reagiert, einfach vor seiner Arbeit auf ihn warten? Oder fällt das unter Stalking oder sonst was??

Ich weiß, ist ein etwas schräges Thema... aber ich kenn mich da einfach nicht aus und möchte nichts falsch machen....

Danke auf jedenfall schon mal für eure Hilfe!



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 11.01.2014, 21:31

Die Charakterzüge und Handlungen dieses Menschens sind leider bloß aus moralischer Sicht verwerflich. Rechtlich gesehen besteht keine Handhabe, denn für Hausfriedensbruch braucht es in Österreich mehr als das bloße (widerrechtliche) Betreten eines fremden Hauses (§ 109 StGB). Auch die üble Nachrede nach § 111 Abs 1 StGB kann bei einem Gespräch unter vier Augen nicht zur Anwendung kommen. Das widerrechtliche Betreten fremden Grundes ist eine Besitzstörung nach § 339 ABGB. Hier liegt eine rein zivilrechtliche Angelegenheit vor. Der Gestörte müsste eine Klage einreichen; dies ist jedoch nicht sinnvoll, denn der Ex-Freund hat das Grundstück nicht widerrechtlich betreten, da die Mutter ihn scheinbar hineinlies bzw. nichts dagegen unternommen hat. Daher ist anzunehmen, sie war mit dem „Besuch“ einverstanden. Weigert sich die Person, welche widerrechtlich das Grundstück betreten hat nach einer Aufforderung zu gehen, kann man seit Mai 2012 die Polizei rufen (§ 38 Abs 5 SPG)

Die beharrliche Verfolgung (Stalking) nach § 107a Abs 1 StGB verlangt schon mehr, als eine bloße Kontaktaufnahme gegen den Willen des „Opfers“. Es muss so weit gehen, dass es sich in seiner Lebensführung durch die Verfolgung unzumutbar beeinträchtigt fühlt. Also keine Angst, hier wurde der Tatbestand noch nicht erfüllt. Übertreiben Sie es nur nicht.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 30 Gäste