Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte im August einen Autounfall auf der A8 in DE. Gestern bekam ich einen Brief mit dem Rechtsspruch, dass ich absichtlich fahrlässig gefahren bin um ein schnelle Vorankommen zu ermöglichen. Der Unfall kam dadurch zustande, weil nach einer Kurve eine stehende Kolonne war und es auch mit Vollbremsung nicht schaffte rechtzeitig stehen zu bleiben. Um einen Frontalcrash zu vermeiden bin ich in die Rettungsgasse eingebogen und habe leider die Handbremse gezogen, wodurch das Hintere Heck ausschlug und ich mehrere Autos beschädigte. Es wurde niemand ernsthaft verletzt und ich war nüchtern.
Nun zum Rechtsspruch. Dort steht dass mir der Führerschein für 3 Monate entzogen wird. Inwieweit ist das in Österreich gültig? Ich habe einen ausländischen Führerschein (Nicht EU- oder EWR-Land) Desweiteren wurde eine Geldstrafe verhängt aufgrund de § 40 Abs, 3 StGB. (http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... =3&paid=40) obwohl ich zu der Zeit arbeitslos war und auch jetzt auch nur ein Mindesteinkommen habe. Ist das zulässig?
Ich hoffe sehr auf eine schnelle Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtspruch aus dem Ausland
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