Ich habe mit einem Autohändler einen Preis für einen Neuwagen ausgehandelt und bin gestern mit ihm einig geworden. Wir haben sämtliche Angebotskonditionen per Email ausgehandelt.
Wir haben für Donnerstag einen Termin für die Kaufvertragsunterzeichnung ausgemacht.
Heute bekam ich eine Email vom Händler, dass er den Preis nicht halten kann, da der Autohersteller irgendwelche Aktionen nicht mehr anbietet.
Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ist die schriftliche Zusage des Händlers nicht verbindlich?
In der Emailnachricht steht nichts von "Angebot freibleibend" oder einer Angebotsgültigkeitsdauer ...
Autohändler will Angebot nicht halten ...
Gemäß § 884 ABGB ist davon ausgehen, dass beide Parteien vor der Erfüllung der von ihnen vereinbarten Form (hier: des schriftlichen Kaufvertrages) nicht gebunden sein wollen, somit zuvor getroffene Abreden nichtig sind. Ein von beiden Parteien unterfertigtes Schriftstück über die Hauptpunkte (essentialia negotii) liegt auch nicht vor (§ 885 ABGB).
Ginge man von einem gültigen Vorvertrag nach § 936 ABGB aus, so wird der Händler diesen wegen Irrtum gemäß § 871 Abs 1 ABGB anfechten. Der Irrtum betrifft eine Hauptsache (den Preis) und er wurde noch rechtzeitig aufgeklärt. Ein Irrtum ist rechtzeitig aufgeklärt, wenn die Gegenseite im Vertrauen auf die Erklärung des Irrenden noch keine rechtliche oder wirtschaftliche Verfügung getroffen hat. (Geschäftszahl: 1 Ob 678/77)
Ginge man von einem gültigen Vorvertrag nach § 936 ABGB aus, so wird der Händler diesen wegen Irrtum gemäß § 871 Abs 1 ABGB anfechten. Der Irrtum betrifft eine Hauptsache (den Preis) und er wurde noch rechtzeitig aufgeklärt. Ein Irrtum ist rechtzeitig aufgeklärt, wenn die Gegenseite im Vertrauen auf die Erklärung des Irrenden noch keine rechtliche oder wirtschaftliche Verfügung getroffen hat. (Geschäftszahl: 1 Ob 678/77)
Hallo,
vielen Dank für die professionelle Auskunft!
Ich konnte mittlerweile ein positives Ende herausholen und bekomme das gleiche Fahrzeug bei einem anderen Händler zum selben Preis.
Nochmal vielen Dank für die Unterstützung - es ist gut zu wissen, dass es eine kompetente Community für Rechtsfragen gibt!
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Ich konnte mittlerweile ein positives Ende herausholen und bekomme das gleiche Fahrzeug bei einem anderen Händler zum selben Preis.
Nochmal vielen Dank für die Unterstützung - es ist gut zu wissen, dass es eine kompetente Community für Rechtsfragen gibt!
"Ich habe mit einem Autohändler einen Preis für einen Neuwagen ausgehandelt und bin gestern mit ihm einig geworden. Wir haben sämtliche Angebotskonditionen per Email ausgehandelt. "
Damit ist der Vertrag zustande gekommen zumal lt SV auch keine Bedingungen ausverhandelt wurden. Dass von einem Dritten etwaige Konditionen nicht mehr gehalten werden können, hätte der Händler vorher klären müssen (culpa in contrahendo!).
ME ist dieser Vertrag bindend.
Damit ist der Vertrag zustande gekommen zumal lt SV auch keine Bedingungen ausverhandelt wurden. Dass von einem Dritten etwaige Konditionen nicht mehr gehalten werden können, hätte der Händler vorher klären müssen (culpa in contrahendo!).
ME ist dieser Vertrag bindend.
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