Hallo bitte um Hilfe, Rat oder Tips:
Wir haben vor Jahrzehnten einen Wald geerbt und heuer im Frühling trat eine Holzfirma an uns heran da sie nebenan ausschlägert dies auch bei uns zu tun.
Wir gaben die Zustimmung und erhielten im Sommer die Abrechnungen der Holzfirma und mit Zahlungsziel 45 Tage dann auch die Auszahlung der Beträge.
Überprüfbar war unserseits gar nichts, wir wurden nicht über Termin der Schlägerung informiert, waren nicht anwesend bei Einlieferung und haben den Abrechnungen vertraut.
Nun kommt die Firma und fordert über 1/4 des Auszahlungsbetrages zurück weil man sich angeblich in der Firma bei der Zuordung geirrt habe und Teile des Holzes nicht unseres gewesen seien.
Nur, überprüfbar ist jetzt gar nichts mehr, das Holz ist weg, auf den Lieferscheinen (die wir angefordert haben) sind händische Vermerke die jederzeit nachgemacht hätten werden können da von uns erst nach Rückforderung angefordert).
Müssen wir zurückzahlen obwohl nicht überprüfbar und haftet nicht die Firma für etwaige eigene Fehler?
Übrigens ich hatte bereits einen Juristen beim Konsumentenschutz gefragt , welcher meinte wenn wir Wald besitzen sind wir Unternehmer, was nicht zutrifft (alle Eigentümer sind Pensionist, Privatangestellter, Kankenschwester) und wir verkaufen auch nicht regelmäßig auf Gewinnerzielung. Es war die 1. Ausschlägerung nach 2 Generationen).
Und jemand von der Landwirtschaftkammer meinet schlicht "ah, die Holzfirma kennen wir, die sind nett, zahlns einfach zurück" ?????
Also das wäre wie wenn Mediamarkt meinen alten Fernseher ankaufen will, ihn abholt, ihn schätzt, mir eine Zahlung von 50 Eur anbietet, ich annehme , Mediamarkt auszahlt und ein Monat später 35 Eur Rückzahlung fordert weil die sich geirrt haben. Geht das sooooo leicht???
Bitte um Hilfe, auch mit Rat wohin ich mich seriös wenden kann .
Rückforderung v. Holzschlägerungsfirma w. Irrtum gerechtfert
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