1. Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen
Habe da mal eine Frage und zwar geht es um eine Eintragung in das Grundbuch, hier Auflassungsvormerkung.
Sachverhalt:
A als Grundstückseigentümer bringt sein Grundstück in eine Gesellschaft (B) ein.
B erhält die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Auflassungsvormerkung in Rag drei eingetragen im Grundbuch. .
Nun geht A erneut her und stellt wissentlich u.o. unwissentlich ein neuen Vertrag mit C (ebenfalls einer Gesellschaft), auch diese Gesellschaft erhält im Grundbuch die Auflassungsvormerkung in Rang Drei nach B eingetragen.
B wurde vorher nicht über die Eintragung informiert.
Bei B war nur noch die Umtragung als Eigentümer eine Formalität, da die Rechnung der Gerichtskasse nicht ausgestellt war.
Nun ist eine Auflassunsvormerkung für B und C eingetragen, wie geht das.
Was hier noch anzumerken ist, ist dass der Eigentümer ggfls. von dieser Handhabung keine Kenntnis hat, da dieser eine General- und Vorsorgevollmacht an eine Dritte Person gegeben hat und diese nun eigenverantwortlich nicht immer im Sinne des Vollmachtgebers handelt.
Dies ließen wir breits gerichtlich überprüfen und haben wir angezeigt.
Aber nun meine Frage, wie kann hier eine zweite Auflassungsvormerkung eingetragen werde, wenn hier bereits eine besteht?
Dachte immer mit der Auflassungsvormerkung hat man Rechtssicherheit bei einer Übertragung/ Kauf eines Grundstückes.
Danke für euren Rat im Voraus.
Freundlicher Gruß
Auflassungsvormerkung im Grundbuch
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 29.11.2013, 14:45
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste