Nach einem Krankenhausaufenthalt stellt sich raus, dass die Zusatzversicherung die Kosten nicht übernimmt. Bei der Behandlung handelte es sich um die Entfernung von Zahnimplantaten aus medizinisch notwendigen Gründen (Entzündungen). Die Versicherung beruft sich auf Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Dort gelten laut AVB § 1 (2c) unter anderem "Zahnimplantationen sowie die damit im ursächlichen Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Folgen, soweit diese nicht der Beseitigung von Unfallfolgen dienen" nicht als Versicherungsfälle.
Die erste Frage, die hier vermutlich juristisch nur sehr schwer zu beantworten sein wird ist, ob es sich um Maßnahmen handelte, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit den Implantaten stehen.
Die zweite Frage aber ist vermutlich einfacher: Muss das Krankenhaus sich vor einer Behandlung nicht die Deckung der Kosten von der Versicherung bzw. Zusatzversicherung bestätigen lassen? Es kann doch nicht sein, dass erst nach einer Behandlung des Patienten diese abgelehnt wird und dieser dann mit mehreren tausend Euro konfrontiert wird. Dieser hätte dann vermutlich im Vorfeld auf eine Sonderklassenbehandlung (wir sprechen hier von zwei Übernachtung im KH; So. 18h bis Di. 10h) verzichtet!
Ich habe etwas im Ärztegesetz 1998 gesucht, bin mir aber nicht sicher, ob das die richtige Rechtsvorschrift für dieses Thema ist. Hoffentlich kann man mir hier helfen!
Krankenhaus Zusatzversicherung - Sonderklassenversicherung
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Der erste Teil Ihrer Frage muss ein Fachmann am besten ein Sachverständiger beantworten.
Im zweiten Fall ist es eher umgekehrt. Im Normalfall fragt der Versicherte zuerst bei der Versicherung nach, ob diese Kosten gedeckt sind. Das KH idR nur dann, wenn die zu erwartende Behandlung einen bestimmten Kostenrahmen übersteigt und/oder die Einbringung gefährdet ist.
Bei der Aufnahme mussten Sie ein Aufnahmeformular ausfüllen in dem auch die Angabe über die Kosten und deren Bedeckung (Zusatzversicherung) angeführt und anzugeben ist.
Bei Unsicherheiten fragt die Krankenhausverwaltung auch gerne bei der Versicherung nach. Sie muss das aber nicht.
Im zweiten Fall ist es eher umgekehrt. Im Normalfall fragt der Versicherte zuerst bei der Versicherung nach, ob diese Kosten gedeckt sind. Das KH idR nur dann, wenn die zu erwartende Behandlung einen bestimmten Kostenrahmen übersteigt und/oder die Einbringung gefährdet ist.
Bei der Aufnahme mussten Sie ein Aufnahmeformular ausfüllen in dem auch die Angabe über die Kosten und deren Bedeckung (Zusatzversicherung) angeführt und anzugeben ist.
Bei Unsicherheiten fragt die Krankenhausverwaltung auch gerne bei der Versicherung nach. Sie muss das aber nicht.
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Danke für die Antwort. teil1 sehe ich auch so.
Zum Teil 2 weiß ich nicht, ob ein entsprechendes Aufnahmeformular ausgefüllt wurde. Der Sachverhalt ist nicht mein Eigener, aber ich versuche das zu eruieren. Interessant fände ich noch, welche Rechtsvorschriften hier zugrunde liegen. Vor allem für ein Allgemeines Krankenhaus der öffentlichen Verwaltung müssten diese Dinge doch alle geregelt sein!?!
Zum Teil 2 weiß ich nicht, ob ein entsprechendes Aufnahmeformular ausgefüllt wurde. Der Sachverhalt ist nicht mein Eigener, aber ich versuche das zu eruieren. Interessant fände ich noch, welche Rechtsvorschriften hier zugrunde liegen. Vor allem für ein Allgemeines Krankenhaus der öffentlichen Verwaltung müssten diese Dinge doch alle geregelt sein!?!
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